Wie läuft das mit Wohngeld?
Puhh, ich hoffe, dass ich es einigermaßen verständlich erklaren kann. Also…
Sagen wir mal, man bekommt ein Gehalt von 980,00 Euro netto.
Die Kaltmiete beträgt 146,00 Euro + Nebenkosten i.H.v. ca. 69 Euro = 215,00 Euro.
Strom = 70,00 Euro im Monat (weil die 70 Euro vom Vormieter übernommen wurden)
Gas = 80,00 Euro im Monat (Altbau).
Macht insgesamt eine Gesamtausgabe für die Wohnung i.H.v. 365,00 Euro.
Hat man dann anspruch auf Wohngeld, oder sieht das eher schlecht aus?
Ich frage deshalb, weil ich ich damals 900,00 Euro netto hatte und da wurde mein Mietanteil komsicherweise komplett übernommen. Und das obwohl ich noch zu Hause bei meinen Eltern gewohnt habe. D.h. meine Mutter bekam Rente + aufstockend Hartz IV und dann kam mein Gehalt von 900,00 Euro dazu.
Sprich, die Miete wurde für uns beide komplett vom Amt übernommen.
Jetzt meinte meine Mutter heute zu mir, dass ich für die Wohnungskosten jetzt alleine aufkommen müsste, weil ich ja jetzt alleine Wohne.
Das ganze kommt mir aber recht komisch vor, da es ja damals eine Bedarfsgemeinschaft war (mein Gehalt + die Rente meiner Mutter).
Wie kann es dann sein, dass damals die Miete komplett übernommen wurde und jetzt wo ich alleine Wohne, die Wohnung komplett alleine zahlen muss?
Kann mir da bitte einer helfen? Oder habe ich da einen Denkfehler? Wenn ihr fragen habt, dann her damit.
Danke schon mal 😉
Dass man als Rentenbezieher Hartz-IV-Aufstocker sein kann, ist mir neu. Als Rentenbezieher hat man einen Anspruch auf die Grundsicherung, die allerdings nichts mit Hartz IV zu tun hat.
Zu Deiner Frage: Im Wohngeldrechner vorinformieren und dann Antrag bei der zuständigen Wohngeldstelle stellen.
Strom und Gas haben nichts mit der Miete zu tun und werden auch bei Bezug von Hartz IV nicht übernommen, sondern müssen vom Regelsatz bestritten werden.
Allerdings sind 70,00 € für einen 1-Personenhaushalt unangemessen hoch.
Wenn du mit deiner Mutter zusammen wohnst ist das keine Bedarfsgemeinschaft sondern da werden alle gehälter zusammen gerechnet oder eher das von deiner Mutter und wenn sie zu wenig bekommt wird die Wohnung bezahlt.
Du musst jetzt zum Amt gehen und schauen was dir sagen entweder du bist drüber mit deinem Gehalt oder nicht!! Und vor allem geh auch zum Rathaus…
Schau mal hier:
Stell einfach einen Antrag auf Wohngekd und gut ist’s.
Wird der bewilligt, kannst du von etwas 1/3 der kaltmiete ausgehen, die man übernimmt.
Du darfst das nicht mit hartzIV verwechseln; das ist eine völlig andere Baustelle.
Hättest du Anspruch auf (ergänzendes) hartzIV, dann übernähme die Arge die Miete bis zu dem Betrag, der dir zum Erreichen des Mindestbedarfs fehlen würde. Und das auch nur, wenn die Whg „angemessen“ wäre.
Aber Wohngeld kannst du auf der Wohngeldstelle selbstverständlich beantragen. (Man kann alles beantragen, nur ob es gewährt wird, dass steht auf einem anderen Blatt)
Wenn man meint zu wenig Einnahmen zu haben um die Wohnung zu finanzieren, kann man beim Wohnungsamt einen Antrag auf Wohngeld stellen. Dort bekommt man alle Einzelheiten gesagt, welche Unterlagen das Amt benötigt.
Der Antrag muss bearbeitet werden, egal was der Sachbearbeiter meint vorher sagen zu müssen. Es besteht dort eine Auskunftspflicht.
Glaubt man zu unrecht abgewiesen worden zu sein, kann man Widerspruch einlegen. Wird der Widerspruch abgelehnt, kann man beim Sozialgericht dagegen klagen…
Hier kannst du es dir ausrechnen http://www.wohngeldrechner.nrw.de/wogp/c…
Wenn du mehr als 1200 € Lohn hast bekommt man kein Mietzuschuß aber in dem Fall müsste dir was zustehen frage auf dem Rathaus nach oder wo du den Antrag bekommst
da hattest du glück, denke nicht das du wohngeld bekommen wirst so hoch ist ja deine Miete + Nebenkosten nicht du hast noch genug zum leben
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