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Umschulung, und weiter?

23 Oktober 2010 3 Comments

Hallo, ich möchte eine Umschulung beginnen (aus gesundheitlichen Gründen), und irgendwie bekomme ich immer widersprüchliche Aussagen zu dem Übergangsgeld während der Umschulungszeit.
Der Kostenträger ist die Rentenversicherung Bund.

3 Comments »

  • Caroline said:

    Das hab ich auch schon gemacht.
    Übergangsgeld wird berechnet nach Deinem letzten Verdienst.
    Fahrtkosten werden voll übernommen und Verpflegungsgeld bekommst du auch wenn dies eine Ganztagesausbildung ist.
    Nach der Umschulung wenn du noch keinen Job hast und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld1,bekommst Du noch für weitere 3 Monate Umschulungsgeld.

  • tommy714 said:

    hallo.
    das kenn ich nur zu gut.ich denke es sind 64% vom letzten lohn.
    ich hoffe es ist deine eigene entscheidung mit der umschulung und nicht die des arbeitsamtes,das machen die nämlich gerne um die arbeitslosen zahlen zu beschönigen.
    ne umschulung würde ich nur empfehlen wenn du im anschluss an diese maßnahme auch nen job sicher hast.denn was nutzt sie dir wenn du danach trotzdem arbeitslos bleibst?
    lg
    tommy

  • Peppino said:

    Ich fürchte da hast Du schlechte Karten.
    Wenn Du in eheähnlicher Gemeinschaft lebst, gilt das vor dem Gesetz als wärst Du verheiratet, da werden die Verdienste zusammengezählt.

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