Home » Renten

Unterhaltsansprüche bei Scheidung?

23 Oktober 2010 7 Comments

Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen, bei einer Frage, die mich seit einiger Zeit quält:
Ich bin verheiratet, seit 1J 5 Mon. , wir haben keine Kinder, ich verdiene sehr gut und meine Frau hat einen 120h Job, den sie vor der Ehe auch schon hatte, aber hier auch schon nicht sclecht verdient hatte, wobei ich das 3fache von Ihr nach Hause bringe…
So….
Im Falle einer Scheidung, ändern sich a die Lohnsteuerklassen, somit fehlt mir eh einen Haufen Geld, B) habe ich durch den Kauf eines Hauses, nur von Mir gekauft und unterschrieben…. über 300.000€,
wie sieht es hier mit Unterhalt aus, wir haben keine Kinder, sie ist Berufstätig, hat nichts mit in die Ehe eingracht, kann sie, wenn man das so vorbereitet auch ohne Ehevertrag auf Unterhalt verzichten?
Rentenausgleich ist klar….kein Thema…
Wenn mir hier jemand etwas darüber sagen könnte….
1000 Dak schon einmal vorab!

7 Comments »

  • Meno K said:

    Einfach mal durchlesen: http://www.familienrecht-ratgeber.de/fam…

  • cindymei said:

    Hallo, natürlich kann sie drauf verzichten und auch auf den Rentenausgleich. Wenn ihr euch einig seid… Im Streitfall wirst Du wohl noch ein Jahr Trennungsunterhalt eventuell zahlen müssen, aber dann ist sie verpflichtet selber für sich zu sorgen, da ihr keine Kinder habt, Zur Not muss sie sogar Vollzeit arbeiten.
    Also wenn ihr euch einig seid, dann schnellstens zum Anwalt und alles schriftlich festhalten.
    Viel Glück!

  • uweelena said:

    Nein Ihr geht ganz normal getrennte Wege, Unterhalt braucht keiner von euch beiden bezahlen. Wenn es für die Raten mit dem Haus nicht so geht, verkaufe das Haus ,bevor du in finanziellen Schwierigkeiten kommst ganz normal.
    Oder versuch es zu vermieten, aber Vorsicht wegen den Mietnormaden

  • renalule said:

    Natürlich kann sie auf den Unterhalt verzichten, solltest du aber schriftlich mit Anwalt festhalten, solange ihr euch einig seid.
    Wenn ihr euch nicht mehr einig seid ist es zu spät und du musst zahlen. Es ist leider so, dass du für sie unterhaltspflichtig bist, wie lange und wie viel du für sie zahlen musst, wird von dem Einkommen berechnet, was du nach der Scheidung, bzw. nach der Trennung tatsächlich verdienst. Also wenn sich die Steuerklasse nach der Scheidung ändert, ändert sich auch der Unterhaltsanspruch.
    Was dein Haus angeht, so würde ich an deiner Stelle lieber einen Anwalt fragen. Denn nur weil es dir gehört und du es bezahlt hast oder immer noch bezahlst, heißt es nicht, dass deiner Frau nicht trotzdem die Hälfte zusteht.
    Auf jeden Fall hat das alles nichts damit zu tun, wie lange ihr verheiratet wart, solange die Ehe auf normalem Wege entstanden ist und geschieden wird. Wie´s allerdings bei einer Annullierung ist, weiß ich nicht genau. Hab mal gehört, dass dann keiner von beiden Unterhaltsansprüche hat, da man durch die Annullierung ja so gestellt wird, als wäre man nie verheiratet gewesen.
    Wenn du´s aber ganz genau wissen willst, ruf beim Anwalt an, dann hast du deine auf jeden Fall richtige Antwort.

  • ich kann auch anders said:

    Ich persönlich bin absolut gegen irgendwelche Unterhaltszahlung. Wenn man getrennt ist, ist man getrennt und hat nix mehr miteinander zu tun. Also was soll der Käse. Frau/Mann kann arbeiten gehen.

  • hd.adler said:

    Bin mir zwar nicht ganz sicher,aber warum soll eine Frau ohne kleine Kinder Unterhalt bekommen?
    Sie soll in voll zeit arbeiten gehen.

  • lilifee said:

    Warum seid ihr nur alle vor der Ehe so blind. Denkt auch mal realistisch.
    Man will vor der Ehe das Wort Trennung und Scheidung nie hören oder daran denken. Klar, aber es kann immer passieren, egal wie. Warum hast du nie an einen Ehevertrag gedacht?
    Wenn doch Eigentum und „etwas mehr Geld“ da ist, ist es immer besser, wenn man voraus denkt.
    Denkst du schon nach 1Jahr und 5Monate an Scheidung?

Leave your response!

You must be logged in to post a comment.