Fachärztliche Bescheinigung ? FRAGE 2 !?
23 Oktober 2010
3 Comments
Ich habe jetzt eine Bescheinigung von meinem Neurologen bekommen denn ich will in Rente gehen . Und hier die Bescheinigung.Ich verstehe nicht was die ärtztin genau im letzten satz meint .
O.g. Pat ist seit Juli 07 hir in ambulanter nervenärtztlicher Behandlung. Die Diagnosen lauten aktuell ,,Cervicales Wurzelreiz- und Kompressionssyndrom und Dysthymia. Psychopathologisch aktuell deutich dysthym, Angst- und Panikattacken werden geschildert. Verschiedene Antidepressive Medikationen wurden versucht bei insgesamt chronifiziertem Verlauf ohne bislang durchgreifenden Erfolg. Inwieweit der Pat dauerhaft Leistungsbeeinträchtigt ist, müsste m. A. nach in einer Begutachtung geklärt werden.
Für mich liest sich das so:
Ich weiß nicht, ob die Pat. tatsächlich so krank ist, dass sie in Rente gehen muss. Das soll ein Gutachter entscheiden.
Du wirst also irgendwann einen Termin bekommen von deinem Rentenversicherungsträger. Du musst dann zu einem Psychiater zur Begutachtung.
Ich denke sie möchte die Entscheidung nicht allein treffen ob du arbeitsunfähig bist und deshalb soll wohl ein Gutachter darüber entscheiden.
Der letzte Satz bedeutet, dass Du noch von anderen Ärzten begutachtet werden müsstest, ob Deine Leistungsfähigkeit wirklich so beeinträchtigt ist, dass Du nicht mehr arbeiten kannst und einer Rente nichts mehr im Wege steht.
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