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Namensänderung?

24 Oktober 2010 6 Comments

ich bin verwitwet und möchte nun gerne wieder mein mädchennamen annehmen.Meine Frage hat es auswirkungen auf meine Witwenrente und halbwaisenrente meiner tochter?

6 Comments »

  • Helgale said:

    Die Namensänderung ist möglich, sind aber Fristen (1 Jahr)
    Auswirkungen auf die Witwenrente und Halbwaisenrente der Tochter sind nicht zu befürchten. Da würde ich einen Auszug der Namensänderung dem Rententräger übermitteln.

  • elfe1980 said:

    Das Standesamt kann dir die Frage glaub ich am besten beantworten 😉

  • Polly said:

    Nein das glaube ich nicht ,das ist ja nur der Name der geändert wurde.

  • n1cK said:

    Angesichts der Wichtigkeit dieser Frage würde ich an deiner Stelle lieber einen wirklich fachkundigen fragen, und keine Hobby-Problemlöser von Yahoo-Answers 😉

  • Caro said:

    nein, du musst nur deine ausweise ändern lassen und die papiere deiner rente.
    deine tochter behält ja ihren namen, sie nimmt ja nicht deinen an.
    frag einfach nach und klär überall, wo dein name vorkommt ab, ob da sich was ändert oder ob man was ändern muss.
    lg caro

  • Franky said:

    Nein, du kannst deinen Mädchennamen wieder annehemen ohne das sich da was an deinen Ansprüchen ändern wird.
    Gruß
    Franky

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