Bekomme ich als Tochter das Kindergeld wenn ich nicht mehr zuhause wohne?
Ich habe leider heftige Diskussionen mit meiner Mutter bezüglich des Kindergeldes…
Da ich gerne zuhause ausziehen möchte, habe ich meine Mutter gefragt ob Sie mir das Kindergeld monatlich überweisen würde. Sie weigert sich jedoch!
Sie begründet es damit, dass es ihr zusteht und nicht den Kindern…
Ich bin jedoch Studentin, 22 Jahre alt. Ich beziehe auch Halbwaisenrente…
Habe auch schon die letzten 1,5 Jahre nicht mehr zuhause gewohnt und das Kindergeld ging komplett an meine Mutter und ich bekam keinen Unterhalt von ihr.
Aufgrund meiner Halbwaisenrente bekomme ich auch kein Bafög.
Jetzt hoffe ich das mir jemand weiterhelfen kann!
Steht das Kindergeld in meinem Fall meiner Mutter oder mir zu, wenn ich nicht mehr zuhause wohne?
Kann ich auch ohne Zustimmung meiner Mutter das Kindergeld von der Familienkasse überwiesen bekommen?
stelle einen abzweigungsantrag dies ist möglich, das geht a) mit der einverständniserklärung deiner Mutter und b) auch ohne die einverständniserklärung deiner Mutter, da wird dir bei geholfen, glaub mir – vereinbare einen Termin beim amt, erkläre die situation und die helfen,…
ich weiß nicht wie das rechtlich aussieht aber der Bruder meiner Schwester bekommt auf jeden fall das Kindergekd
Das Kindergeld steht dir zu!
Da brauchst du auch nicht zu diskutieren, gehe zur Kindergeldkasse und gebe deine neue Adresse und deine Bankverbindung an, und schon bist du der Empfänger.
Leider ist es eine weitverbreitete Meinung von Eltern, dass ihnen das Geld zustehe, aber das ist nicht so.
Eigntlich steht es auch jetzt schon deiner Mutter nicht mehr zu, da du volljährig bist.
Mit der Volljährigkeit, geht der Anspruch auf das Kind über, für das die Eltern in der Zeit vor der Volljährigkeit nur die Treuhand hatten. Sprich, sie haben das Geld erhalten um es dem Kind zu Gute kommen zu lassen.
Ich habe diese Diskussion auch hinter mir . Das Kindergeld steht dir zu . Da kann deine Mutter sich drehen und wenden , daran ist nichts zu rütteln . Sie muss es dir geben . Mein 18 Jähriger Sohn hat mich deswegen verkjlagt weil ich das Kindergeld statt ihm zu zahlen auf ein Sparbuch machen wollte . Der Richter gab ihm recht und ich musste es ihm überweisen . Aber stell doch einfach einen Antrag bei der Kindergeldkasse auf anteilmässiges auszahlen des Kindergeldes . Im Internet gibts Vordrucke dafür . Viel Glück
Die Waisenrente und das Kindergeld steht dem zu der Dich versorgt und erzieht. Da Du ja 22 bist und alleine leben willst, ist das Dein Geld. Schreibe der Rentenstelle (da hast Du Kundennummer) und der Kindergeldkasse (Kundennummer etc.), dass Du alleine lebst und ja Dir das Geld zu steht und Du es gerne auf Deinem Konto haben möchtest.
Deine Mutter braucht davon garnichts zu wissen – muss sie auch nicht.
Das weiß ich so noch – ob das noch stimmt, kann ich aufgrund der Gesetze nicht sagen, aber gehe einfach zu den Stellen und erkundige Dich
Ab dem Tage des Auszuges steht das Geld Dir zu. Sag es Deiner Mutter im Guten und weise sie ruhig darauf hin, dass sie es im Ernstfall zurück zahlen muss. Du verursachst ja keine Kosten mehr zu hause.
Du bist in der Ausbildung (Studentin), wohnst nicht zu Hause, Dir steht ohne Wenn und Aber das Kindergeld zu. Beantrage es rückwirkend!!!! für die letzten 1,5 jahre direkt bei dem Finanzamt (Familienkasse). Deine Mutter wird es erstatten muessen.
Du kannst selbst zur Kindergeldstelle gehen und das Kindergeld beantragen. Das Kindergeld steht, egal wie den Kindern zu, ob nun in Naturalien: Kleidung, Nahrung. Oder eben Bar! Wenn Deine Mutter Pech hat und Du kannst der Stelle beweisen, dass Du nicht zu Hause gewohnt hast oder es bekommen hast. Muss deine Mutter es sogar zurückzahlen! Frage am besten bei Deiner Kindergeldstelle nach.
Wenn Du nicht zuhause wohnst und deine Mutter Kindergeld für Dich bekommt, steht es Dir zu 100 % zu !
Das bedarf auch keiner Diskusion !
Ich glaube Kindergeld gibt es bis max. 23 Jahre, bin mir aber da nicht sicher !
Ist natürlich auch job abhängig !
Aber es steht Dir zu 100 % zu !
Das kannst Du sogar einklagen wenn Sie es Dir verweigert !
Also das Kindergeld steht immer den Kindern zu.
Egal ob Sie zu Hause leben oder alleine Wohnen.
Klar hat man als Eltern ausgaben für die Kinder, aber das heißt deshalb Kindergeld weil es ja dem Kind zusteht.
Aber ich kenne das von meiner Mutter, Sie hat neun Kinder und hat versucht das Geld jedesmal zu behalten.
Also gehe zur Familienkasse und die helfen bei dem Antrag.
Viel Erfolg
da du nicht mehr zuhause wohnst und deine mutter keine kosten durch dich hat, steht es eigentlich dir zu….wenn sie sich so weigert, gehe direkt zu der familienkasse, da kannst du alles beantragen, dass das geld direkt zu dir überwiesen wird. ich wünsche dir viel erfolg
Natürlich steht dir das Kindergeld zu . Am besten du wendest Dich direkt an die Familienkasse und gibst Deine Kontoverbindung an ..Du bist über 18 und du bist der Berechtigte da du nicht mehr daheim lebst .
Ja du bekommst dein Kindergeld.
Wir hatten in der Nachbarschaft das gleiche Thema.
Du must zur deiner zuständigen Kindergeldkasse gehen und für dich dein Kindergeld beantragen.
Da du volljährig bist geht das.
Das selbe Spiel hatte ich mit meinen Eltern auch,das Kindergeld steht definitiv dir zu
Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25.
Lebensjahres (siehe auch Nummer 8) Kindergeld weiter gezahlt
werden, solange es sich in einer Berufsausbildung befindet. Unter
Berufsausbildung ist die Ausbildung für einen zukünftigen Beruf zu
verstehen. Die Ausbildungsmaßnahmen müssen auf ein bestimmtes
Berufsziel ausgerichtet sein und notwendige, nützliche oder förderliche
Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Ausübung
des angestrebten Berufs vermitteln. Zur Berufsausbildung gehört
der Besuch allgemeinbildender Schulen sowie eine weiterführende
Ausbildung oder die Ausbildung für einen weiteren Beruf. Die Kindergeldzahlung
endet spätestens mit dem Ende des Schuljahres
bzw. bei Kindern in betrieblicher Ausbildung oder im Studium mit
dem Monat, in dem das Kind vom Gesamtergebnis der Prüfung offiziell
schriftlich unterrichtet worden ist, auch wenn der Ausbildungsvertrag
für längere Zeit abgeschlossen war oder das Kind
nach der Abschlussprüfung an der (Fach-) Hochschule noch
immatrikuliert bleibt.
Also echt!!!!
Es ist deine MUTTER, nicht das Finanzamt oder ein lästiger Nachbar. Geh zu deiner Mutter hin und beweise ihr anhand deiner Informationen vom Amt, dass es dir zusteht und du möchtest, dass sie es dir gibt. Bekommen tust du es sowieso und du könntest es einklagen, sag aber dass du das im Moment aus Kulanz nicht tust. Schließlich hat sie dich erzogen und sicher mehr Ausgaben gehabt als das Kindergeld einbringt, aber jetzt brauchst dus. Und du kriegst es auch. Mach ihr das klar, und wenn sie das nicht akzeptiert, lass es abzweigen. Mit dem Klagen würde ich warten, das is echt noch ein Stück härter. Und wenn sie in einer Notlage ist kannst du ihr das Geld doch auch leihen oder?
Also viel Glück und lass es sachte angehen… Ciao leif
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