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Steuererklärung Lohnsteuerklasse 1 Alleinstehend – Normaler Verdienst – NACHZAHLEN ?

24 Oktober 2010 4 Comments

Hallo
Ich habe Steuerklasse 1 und habe im JAhre 2009 die ganze Zeit gearbeitet. Ich habe auf http://www.n-heydorn.de/steuer.html oder auch mit dem Elster Programm mein Lohnsteuerjahresausgleich gemacht, und wie ich feststellen muß, kamen bei beide Programme eine Nachzahlung raus, wie kann denn sowas kommen ?
Mir hat mal jemand beim Finanzamt gesagt, wenn man Steuerklasse 1 hat und das ganze Jahr gearbeitet hat, und keine anderen Einkünft hat, würde man immer was wieder bekommen !!
Hier mal meine Daten:
BruttoJahresgehalt : 19368 €
Einbeh. Lohnsteuer: 1692 €
Soli: 91 €
Kirchensteuer: 148 €
AG-Anteil zur gesetzl. Rentenversicherung (22) – 1938 €
AN-Anteil zur gesetzl. Rentenversicherung (23) – 1938 €
Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversi.. (25) – 2078 €
Da kommt bei mir bei http://www.n-heydorn.de; eine Nachzahlung von 91,00€ raus.
Wenn ich mit Elster Rechne sogar eine über 200€ . Kann mir einer mal bitte helfen, wäre sehr dankbar.
Gruß

4 Comments »

  • Johnny Bravo said:

    Ja, es ist in der Tat so. Dein Arbeitgeber hat Dir – warum auch immer – gut 90 Euro zu wenig Steuern vom Lohn einbehalten. Und da die Lohnsteuer im Grunde eine Steuervorauszahlung ist wäre die Differenz nachzuzahlen.
    Laut meinen Berechnungen müsstest Du einen Betrag von knapp unter 60 Euro zahlen. Du bist aber nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Von daher solltest Du natürlich auf eine Abgabe der Steuererklärung verzichten.
    Der „Jemand“ im Finanzamt hat natürlich Recht wenn beim Arbeitgeber korrekt abgerechnet wird. :-) Dies ist aber in Deinem Fall offensichtlich nicht passiert.

  • sebastia said:

    Man darf leider keine Steuerberatende Tätigkeit machen,
    Musst mal schauen was du alles Absetzen kannst.

  • tommy200 said:

    Du musst wirklich mal schauen was Du alles absetzen kannst.
    Aber es wäre trotzdem ne Schweinerei, wenn Du drauf zahlen müsstest.

  • Sprendli said:

    Du bist nicht verpflichtet einen Lohnsteuerausglerich zu machen. Nur zur Einkommensteuer bist Du verpflichtet.

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