Kann man seine polnische Schwiegermutter als Kindermädchen bei sich einstellen & das von der Steuer absetzen?
24 Oktober 2010
6 Comments
Da sie in Polen ein Hungerlohn zu ihrer Rente verdient, habe ich gedacht man könnte sie hier als Kindermädchen für das eigene Kind einsetzen. Ich habe zusätzlich gehört das man Kindermädchen von der Steuer absetzen kann. Also inwieweit wäre das möglich? wo müsste Sie sich versteuern? denn sie bleibt ja in polen wohnen.
Gibt´s schon wieder Tipps für Steuerhinterziehung?
Hier soll also konstruiert werden, dass die Grossmutter als Kindermädchen „eingestellt“ wird, aber in Polen bleibt.
Wenn die Grossmutter von hier aus unterstützt werden soll, dann gibt´s da eine Möglichkeit, das als aussergewöhnliche Belastung abzusetzen, soweit die eigenen Einkünfte der Grossmutter den Freibetrag nicht übersteigen.
Legalität vor Hinterziehung!
Ist eine gute Frage,die ich Dir auch nicht direkt beantworten kann.Aber ein Tipp von mir.Wende Dich an die Arbeitskammer und das Finanzamt.Arbeitskammer ist aber besser.
Wünsche Dir viel Erfolg und Deiner Oma und dem Kind alles gute,Raymond
du kannst den Betrag von der Steuer absetzen, sie wiederum muss Steuern zahlen, wenn sie in Polen bleibt, „auslaendische Einkuenfte“
Wie wär`s, wenn wir ganz Polen als Steuer absetzen könnten? Immer mehr „Hungerlöhner“ nach Deutschland, damit unsere Rente demnächst in Polen oder Russland landet.
Kindermädchen als Minijob anmelden!!!
Hat sie denn eine Arbeitserlaubnis?
versuchs mal als außergewöhnliche belastung und überweis ihr das geld – alles andere dürfte probleme mit sich bringen…
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