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Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

24 Oktober 2010 5 Comments

Ich möchte gerne Wisen welche von diesen Ausgaben der Arbeitnehmer zur hälfte mit bezahlt (In Niedersachesen):
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer
Krankenversicherung
Rentenversicherung
Arbeitlosenversicherung

5 Comments »

  • Poison Ivy said:

    Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung zahlt der Arbeitgeber mit 50 %. Unfallversicherung zahlt er komplett. Alles andere ist vom Arbeitnehmer zu entrichten.

  • ? said:

    Die ersten drei zahlst Du alleine, die letzten drei halbe halbe.

  • ladyredm said:

    der arbeitnehmer zahlt allein: lohnsteuer,kirchensteuer und soli.der arbeitgeber zahlt den gleichen anteil an krankenversicherung,rentenversicherung und arbeitslosenversicherung,den der arbeitnehmer auf der abrechnung hat,auch noch mal dazu.

  • Displice said:

    Der Arbeitgeber ist an fast allen Sozialversicherungsbeiträgen für seine Mitarbeiter mit 50% beteiligt. Ausnahme ist die betriebliche Unfallversicherung: diese wird von Ihnen alleine zu 100% getragen
    Der Arbeitnehmer zahlt Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ohne das Arbeitgeberanteile hierzu abgeführt werden.
    Rentenversicherung
    Absicherung der Altersvorsorge
    50% Arbeitnehmer
    50% Arbeitgeber
    Arbeitslosenversicherung
    Tritt ein bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers
    50% Arbeitnehmer
    50% Arbeitgeber
    Krankenversicherung
    Absicherung des Arbeitnehmers bei Krankheit
    50% Arbeitnehmer
    50% Arbeitgeber
    Pflegeversicherung
    Absicherung des Risikos Pflegebedürftigkeit
    50% Arbeitnehmer
    50% Arbeitgeber
    Unfallversicherung
    Versicherung gegen Unfälle während der Arbeit
    100% Arbeitgeber

  • bigsunfl said:

    Hallo,
    der Arbeitgeber beteiligt sich nur an den Sozialversicherungen, wie Arbeitslosen, Renten- und Krankenversicherung!
    Diese Regelung gilt bundeseinheitlich!
    gruß

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