Wird die Kindererziehunsrente für Heimbewohner bei der Sozialhilfe angerechnet?
24 Oktober 2010
4 Comments
Die Heimbewohnerin ist von Jahrgang 1927.Andere Heimbewohner bekommen zusätzlich zum Taschengeld die Kindererziehungsrente z.B 50€ für 2 Kinder.Gibt es da eine Altersgrenze?
Das habe ich noch nie gehört. Normalerweise sind die Erziehungszeiten in der Altersrente mit drin. Die werden nicht extra ausgezahlt.
Die Verlogenheit unseres „Sozialstaates“ fing doch schon beiden so genannten „Trümmerfrauen“ an. Sie waren ziemlich die letzten, die überhaupt berücksichtigt worden sind!
Was den Menschen hier zugemutet wird, gipfelt in den regalmäßigen Diätenerhöhungen der Herrschaften. Noch regelmäßiger als Weihnachten . aber meistens sogar öfter!
Hab ich noch nie gehört! Muss Onkel Fritz Recht geben. der sog. Sozialstaat behandelt bedürftige Personen sehr ungerecht, z. B. wird in der Sozialhilfe das Kindergeld mit eingerechnet bzw. als Einkommen gerechnet und somit die Sozialhilfe um diesen Betrag gekürzt.
Eine Altersrente setzt sich aus verschiedenen Anrechnungszeiten zusammen, die jedoch letzten Endes nicht mehr unterscheidbar sind. Der Gesamtbetrag wird als Anrechnungsbetrag zur Heimunterbringung angewendet! LEIDER!
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