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Wo beantrage ich was?

24 Oktober 2010 5 Comments

Hallo zusammen,
mein Mann arbeitet in Vollzeit und ich arbeite momentan noch auf 400 Euro-Basis, bin aber selbst rentenversichert, Krankenversichert etc. Im Oktober erwarten wir unser erstes Kind und sind nun unsicher, weil wir nicht wissen, was wir wo beantragen und was wir überhaupt beantragen können. Der Eine erzählt uns man könnte 600 Euro ein Jahr lang beantragen, der Nächste sagt: Für ein jahr gibt es nur 450 Euro…Was genau ist denn nun richtig?
Und was kann man noch in unserer Situation beantragen?
Wie hiesst denn das über haupt alles? (Erziehungsgeld, Elterngeld usw. ??? )
Liebe Grüsse

5 Comments »

  • Nadine L said:

    Hallo. Also eine Kollegin von mir hat seit Februar ein Kind. Sie hat Elterngeld beantragt und zwar macht man das beim Jugendamt. Wenn also Dein Mann z.B. daheim bleibt, bekommt er (ich glaube) 60 oder 70 % seines Bruttogehaltes. Wenn Ihr beide das allerdings die Elternzeit teilt (Du z.B. bleibst 2 Jahre daheim und er 1 Jahr) dann könnt ihr 14 Monate Elterngeld beantragen. Das ist das ELTERNGELD. Das Erziehungsgeld bekommt ihr dann sowieso. Das kommt vom Staat, meines Wissens. Also auf jedenfall bei dem für Euch zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Elterngeld verlangen. Das ist so ein Formblatt, in welches der Arbeitgeber auch was eintragen muss (Bruttogehalt etc.) Dann muss dass zurück an das Jugendamt und das Elterngeld gibt es soweit ich weiss (kann mich auch irren) ab dem Zeitpunkt wo der Mutterschutz rum ist. Das müsstet Ihr aber mal nachfragen. Wie gesagt beim Jugendamt.
    Grüsse
    nadine

  • psycholi said:

    Elterngeld heisst das. Ich glaube, man beantragt das bei der Stadtverwaltung (od. Gemeindeverwaltung), soviel ich weiß beim Amt für Jugend und Soziales. Aber ruf einfach mal dort an, die geben dir genau Auskunft
    Und: auch bei einem 400-euro-job hast du anspruch auf mutterschutz, auf bezahlten Urlaub, auf lohnfortzahlung im Krankheitsfalle (kann ja in der schwangerschaft immer mal vorkommen).
    Auskunft kann dir auch deine krankenkasse geben. Und auch dein mann kann das machen, wenn er lieber daheim bleiben will..

  • weremaru said:

    Also seit Januar dieses Jahres gibt es das Elterngeld, das gut bezahlt ist. Das waere definitiv zu beantragen. Prinzipiell hilft einem dabei aber auch die Stadtverwaltung selbst. Manche Internetseiten der jewiligen Stadt bietet aber auch sowas wie die Rubrik „Was beantrage ich wo?“. Also am besten erstmal gucken auf der Internetseite der Stadt nachgucken in der man lebt. Da wird einem oft schon geholfen. Ansonsten einfach mal in der Stadtverwaltung durchrufen. Wenn es keine grosse Stadt ist versteht sich. Regulaer haengt das aber auch damit zusammen ob sie selbst dann noch arbeitstaetig bleiben. Unwahrscheinlich da sie eigentlich in den Mutterschaftsurlaub gehen. Ich gehe mal davon aus dass der Vater seine Vollzeitstelle behaelt, oder?
    Ich fand aber dabei auch diese Seite interessant, da sie diese und viele andere Fragen beantworten kann. (Ich uebernehme aber keine Verantwort fuer den Inhalt der Seite da ich sie nur zufaellig fand)

  • Gordon M said:

    Hallo,
    ich möchte das gar nicht alles zitieren:
    Schon mal nach Elterngeld im Netz gesucht. Da gibt es eine prima seite

  • studente said:

    Zunächst steht Dir Mutterschaftsgeld zu. Das müsste in Deinem Fall Deinem aktuellen Nettolohn entsprechen und ist bei der Krankenkasse zu beantragen.
    > http://www.studentenkind.de/mutterschaft…
    Daneben gibt es Elterngeld. Wenn Dein Mann daheimbleibt 67% seines Nettolohns des letzten Jahres für 12 Monate. Wenn Du daheimbleibst 300 Euro für 12 Monate. Dein Mann kann auch noch die zwei Vätermonate übernehmen, mehr Elterngeld gibt es danach nicht.
    > http://www.studentenkind.de/elterngeld.p…
    > http://www.bmfsfj.de/Kategorien/aktuelle…
    Die Regelungen zum Kindergeld dürften ja bekannt sein. Für den ersten Nachwuchs sind das 154 Euro im Monat. Zuständig sind die Kindergeldkassen der Arbeitsagentur soweit Dein Mann nicht im Öffentlichen Dienst ist, die haben ein eigenes Versorgungswerk.

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