Ist eine Mündliche Mietkauf Zusage bindend?
24 Oktober 2010
9 Comments
Habe eine Mündliche Zusage zu einem Mietkauf eines Hauses bekommen,nach 2 Wöchigem hin und her mit der Maklerin und der Eigentümerin will diese nun nicht mehr per Mietkauf bzw auch auf Rentenbasis das Objekt verkaufen.Ich habe nun aber schon mein Haus gekündigt.Ist diese Mündliche Zusage bindend bzw welche möglichkeiten habe ich(Schadensersatz,etc)?
Nein, nur notariell beglaubigte Grundstücksgeschäfte sind rechtsgültig.
Grundsätzlich JA. Allerdins dürfte die Beweisnot nicht gering sein! Vermieterin und Makler sind nun mal ZWEI!
Wenn du erstens einwandfreie Zeugen hast und zweitens einen Schaden nachweisen kannst, hast du eventuell eine kleine Chance auf eine nominelle Entschädigung – aber du weisst schon, dass für den Immobilienerwerb einzig die notarielle Schriftform, Grundbuch etc. gültig ist, oder?
Ein Mietvertrag muss!! schriftlich abgewickelt werden, dass ist gesetzlich vorgegeben. Es gibt nur für Miet-,Pacht-und Ratenverträge, sowie Testament eine so genannte vorm Vorschrift, die besagt, dass solche Verträge schriftlich festgehalten werden müssen. Mündliche zusagen werden sofort ungültig, sobald man den Telefonhörer auflegt oder das Geschäft/Das Haus verlässt!! Leider hast Du keine möglichkeit den Vermieter rechtlich zu binden bzw. schadenerzatz zu verlangen. Hier bleibt nur eins: neue Wohnung suchen!!
hallo,
grundsätzlich unterliegen alle Verträge zum Erwerb eines Grundstückes nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der Pflicht zur notariellen Beurkundung. Demnach ist ein mündlicher Vertrag über einen Mietkauf nicht gültig, bzw. bindend. Dies gilt auch für deinen Fall. Dies gilt im übrigen auch für alle Vorverträge bei Maklern für den Kauf einer ETW oder eines Hauses. Die Anzahl der Zeugen, wie unten irgendwo geschrieben, spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Nein! Solche Verträge sind nur bindend, wenn sie vor dem Notar geschlossen wurden.
Nun hast du ein riesiges Problem. Vielleicht kannst du mit deinem Vermieter reden und die Kündigung rückgängig machen.
Erstens ist ein „Mietkauf“ keine gesetzlich geregelte Vertragsart, sondern nur eine Art Versprechen ohne rechtliche Bindung.
Zweitens ist ein Mietvertrag mündlich bindend, allerdings hast Du allenfalls ein Beweisproblem.
Das Verkaufsgeschäft an sich ist ohne Notar absolut nicht bindend – und auch der folgende Eintrag im Grundbuch ist zwingend. Vor dem Notartermin kann der Eigentümer in Sachen Kauf/Verkauf machen, was er will – ohne jede Konsequenz.
Für eine Vermietung reicht ein mündlicher Vertrag. Aber ein Kaufvertrag einer Immobilie, dazu gehört auch ein verbindlicher Mietkauf, muß notariel beglaubigt sein.
Wenn Du diese AUssage mit Deinem Lebensgefährten bestäötigen kannst, dann steht auch Aussage gegen Aussage. ich würde es aber trotzdem versuchen und Kosten geltend machen, die Euch dadurch entstanden sind.
Leave your response!
You must be logged in to post a comment.
Erklärung:
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Kontakt:
Rentner Power
Dorfhaldenstrasse 16
CH 6052 Hergiswil NW
Tel.041 629 01 01
Mail an den Rentner Power
EMPFEHLUNGEN
SOS Freiwilligenarbeit