Halbwaisenrente:
die Einkünfte gehören auf die Anlage R und 50% der Renten unterliegen ab 2005 der Besteuerung, wenn die Rente schon in oder vor 2005 bezogen worden ist.
Wir die Rente erst ab 2006 bezogen, so unterliegen 52% der Besteuerung.
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
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Wichtig:
Die Rentner/innen legen selber fest, welchen Lohn sie für ihre Dienstleistungen haben wollen. Das ist Abmachungssache zwischen ihnen und ihrem „Kunden“.
Halbwaisenrente:
die Einkünfte gehören auf die Anlage R und 50% der Renten unterliegen ab 2005 der Besteuerung, wenn die Rente schon in oder vor 2005 bezogen worden ist.
Wir die Rente erst ab 2006 bezogen, so unterliegen 52% der Besteuerung.
da wo die renten genannt werden
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