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Anmelden für Minijob?

25 Oktober 2010 7 Comments

Wenn ich nur einen Minijob nachgehen möchte sollte ich mich dann anmelden? Wenn der Arbeitgeber keine Abgaben zahlen möchte. Das heißt Rentenversicherung, habe in diesen Bereich keine Erfahrung. Danke für euere Antworten

7 Comments »

  • allwissende Müllhalde said:

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Dich anzumelden!
    Alles andere nennt man SCHWARZARBEIT!

  • sternfah said:

    Hallo,
    bleibe bei dem Arbeitsamt gemeldet, damit Du versichert bleibst.
    Sternfahrer

  • Gabriele said:

    wenn der arbeitgeber keine abgaben zahlen will kann er auch keinen 400euro job anbieten sondern nur schhwarzarbeit und diese ist strafbar! wenn das ganze also offiziell sein soll muß er es anmelden und auch die abgaben zalen!

  • sonnenba said:

    Hallo,
    ich habe selbst einen so genannten 400 Euro-Job , der Arbeitgeber ist verpflichtet dich anzumelden . Er bezahlt an die Knappschaft einen gewissen Prozentsatz für deine Krankenkasse dort ein. Ich selbst bin freiwillig bei meiner Krankenkasse versichert, da ich vom Arbeitsamt kein Bezug mehr bekomme.Wenn er dich nicht dort anmeldet , dann würdest du ja SCHWARZARBEITEN , das ist nicht toll,also wenn er Dich nicht anmeldet , dann lass die Finger davon.

  • Raphael S said:

    Hallo, normalerweise muss man auch den Minijob ganz normal anmelden… Aber man/frau kann z.B. bei der Arbeitsagentur darüber sprechen und bekommt gute Ansatzmöglichkeiten Grüße R. Schlager

  • mixl de said:

    Das Anmelden erledigt Dein Arbeitgeber für Dich. Zuständig ist bei minijobs die Bundesknappschaft. http://www.minijob-zentrale.de
    oder http://www.Bundesknappschaft.de .

  • knall_ko said:

    Nein, DU mußt Dich nicht anmelden, das macht der Arbeitgeber.
    Klar, für den sind das Ausgaben, die er sich am Jahresende wieder zurückholt, und das kann er nur, indem er Dich anmeldet.
    Deine Rentenversicherung hast Du von Deinem Hauptjob. Diesem Arbeitgeber (der, der Deine Lohnsteuerkarte hat) mußt Du melden, dass Du einen Mini (400€) Job hast.
    Wenn Du arbeitslos bist, ist das mit den 400 Euro hinfällig, weil Du nur 165€ dazuverdienen darfst. Alles was drüber ist wird Dir vom Arbeitslosengeld gestrichen. Im Falle von Arbeitslosigkeit darf der Minijob die 15Std./Woche nicht erreichen, weil das dann als Beschäftigung gilt.
    Ansonsten kannst Du Deinen Minijob-Arbeitgeber fragen, welche Abgaben er zu diesen 400Euro noch zu zahlen hat. Für ihn sind das nämlich an die (meines Wissens) 700Euro.

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