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Habe von 1973- 1978 in Politischer Haft (DDR) gesessen.?

25 Oktober 2010 8 Comments

Wo und wie kann ich die mir zustehende Opfer- Rente beantragen?? Vielen Dank für Eure Hilfe schon mal im voraus!

8 Comments »

  • Anita said:

    Bereits 1990 hatte die DDR-Volkskammer beschlossen, die Opfer des SED-Staates mit einer Rente zu würdigen. Auch im Einigungsvertrag ist davon zu lesen. Doch erst jetzt wird die Opferentschädigung konkret.
    „Wir diskutieren jetzt über ein drittes SED-Unrechtsbereinigungsgesetz. Ich glaube, dass allein der Begriff deutlich macht, dass wir uns an etwas Unmöglichem versuchen. Das Unrecht, das vielen Menschen geschehen ist, lässt sich mit keiner finanziellen Regelung wiedergutmachen. Ich glaube, dass dieses Verständnis etwas sein sollte, das wir hier alle gemeinsam teilen.“
    Deutscher Bundestag, 1. März 2007: Olaf Scholz, der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, eröffnet die Debatte über das Herzstück des neuen SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes.
    „Das Erste und Wichtigste ist sicherlich die Einführung einer monatlichen Opferpension für Menschen, die in Haft gesessen haben, sechs Monate und mehr, und die wirtschaftlich bedürftig sind. 250 Euro pro Monat sollen gezahlt werden. Das ist nicht viel im Hinblick auf das Unrecht, das vielen geschehen ist, die diese Leistung nun bekommen werden, aber es ist insgesamt für den Staat in Deutschland 50 Millionen Euro ungefähr; es sind 16.000 Menschen, schätzen wir, die von dieser Regelung profitieren werden. Und das ist jedenfalls auch nicht nichts.“
    Aber es kommt spät. Bereits 1990 hatte die demokratisch gewählte Volkskammer beschlossen, die Opfer des SED-Staates mit einer Rente zu würdigen. Auch im Einigungsvertrag ist davon zu lesen. Doch die ersten SED-Unrechtsbereinigungsgesetze der Bundesrepublik hatten andere Schwerpunkte. 1992 wurden die Opfer politischer Justiz rehabilitiert und erhielten außerdem eine Entschädigung für ihre Haftzeit. Ein zweites Gesetz hob 1994 ungerechte Verwaltungsentscheidungen auf und rehabilitierte DDR-Bürger, die der Staat an ihrer beruflichen Entwicklung gehindert hatte.
    „Dennoch begegne ich immer wieder Opfern des SED-Regimes, die nicht bekommen haben, worauf sie auch nach meinem Eindruck billigerweise einen Anspruch haben sollten. Einige von ihnen fühlen sich vielleicht missverstanden beziehungsweise missachtet, aber auch durch andere Entscheidungen, die der Bundestag treffen musste, ein Stück weit ungerecht behandelt.“
    Was die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Bundestagsabgeordneten hier schildert, kann Stephan Trobisch-Lütge bestätigen. Der Diplom-Psychologe arbeitet als Therapeut in einer Beratungsstelle für politisch Traumatisierte der DDR-Diktatur. Immer wieder hört er von seinen Klienten, dass sie sich als Opfer des SED-Staates von der Bundesrepublik Deutschland stiefmütterlich behandelt fühlen.
    „Gesagt wird: Es ist grundsätzlich ungerecht, dass die ehemaligen Täter mit sehr guten Renten ausgestattet werden, dagegen aber Menschen, denen schwer zugesetzt wurde, jetzt im nachhinein keinerlei Rentenausgleich bekommen, und Zahlungen, wenn überhaupt, an ein Gebrechen, was nachgewiesen werden muss, oder an Bedürftigkeit gekoppelt wird. Und es wäre ein Zeichen notwendig, dass jeder, der eine Verfolgung nachweisen kann, eine Ehrenpension bekommt und damit sozusagen ein Symbol gesetzt wird, dass man die Leiden dieser Menschen anerkennt.“
    Dass die Täter sich über gute Renten freuen können, liegt vor allem an den Richtern des Bundesverfassungsgerichtes. Die gaben nämlich 1999 der Klage eines ehemaligen SED-Funktionärs Recht. Die Richter entschieden, dass die westdeutsche Rentenversicherung Ansprüche aus den so genannten Zusatzversorgungssystemen der DDR anerkennen muss. Das sind Rentenansprüche, die gewöhnlich nur Parteikader erwerben konnten. Die Folge: Einstige Systemträger genießen jetzt satte Altersruhegelder, ganz im Gegensatz zu Systemkritikern.
    „Vor denen sich die ehemaligen Parteigenossen und Kader aufbauen können und sagen können: ‚Siehst Du, was hast Du denn davon gehabt? Wärst Du zur Jugendweihe gegangen und zur FDJ, dann würdest Du jetzt nicht mit dieser miesen Rente dasitzen!‘ Und die Parteien, die sollten mal schauen, was denen passiert ist, die sozusagen für ihre Grundwerte eingetreten sind“,
    ärgert sich Martin Gutzeit, der Berliner Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen. Über besagtes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes waren aber auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages alles andere als erfreut. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU, Arnold Vaatz, erinnert in der Debatte an das Wendejahr 1990. Um zu verhindern, dass die Menschenrechtler der DDR in der Bundesrepublik schlechtere Karten hatten als SED-Funktionäre, habe die frei gewählte Volkskammer damals staatsnahen Personenkreisen eine Reihe von Rentenansprüchen gekappt.
    „Und dann mussten wir feststellen, dass das Bundesverfassungsgericht sagte: ‚Ja, die Frage, ob jemand in seinem Arbeitsleben zum Wohl oder zum Schaden seiner Mitmenschen beigetragen hat, ist in Bezug auf die Bemessung seiner Altersbezüge nicht relevant.‘ Und die Entscheidung, eine Opferpension einzurichten, ist ein Versuch, die historische Gerechtigkeit an dieser Stelle wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen.“
    Die jetzt vorgesehene Rente heißt allerdings Opferpension und nicht Ehrenpension. Darauf macht Jens Planer-Friedrich aufmerksam. Er ist Berater im Berliner Bürgerbüro, einem Verein zur Aufarbeitung von Folgeschäden der SED-Diktatur.
    „Eine Opferpension, die an soziale Bedürftigkeiten gekoppelt ist, kommt dem Anspruch der Regierung nicht nach, Menschen zu würdigen, die sich für Freiheit und Demokratie engagiert haben. Also da klafft, denke ich schon, ein Spalt zwischen dem, was man vorhat, und dem, was, was jetzt bei rausgekommen ist.“
    Dass die monatliche Opferpension nur den Betroffenen zugute kommen soll, die beweisen können, dass sie arm sind, erbittert viele Menschen, die in der DDR politisch verfolgt wurden. Joachim Fritsch zum Beispiel hat sich darüber so geärgert, dass er aus der CDU ausgetreten ist.
    „Eine hervorragende Partei, die CDU, was sie mal war nach ’45. Und jetzt verscheißern die die SED-Opfer. Nach 1989 waren wir so blauäugig und haben gesagt: ‚Mein Gott, was kann uns passieren, wenn wir in die Bundesrepublik Deutschland kommen? Hier, wir können nachweisen, dass wir Zivilcourage bewiesen haben, dass wir gegen den Kommunismus gewesen sind – können wir alles beweisen!‘ Und das, was jetzt die CDU/CSU und Sozialdemokraten uns anbieten, das ist ein Hohn ist das!“
    Der heute 71-jährige Maschinist war als Jugendlicher nur Zaungast, als am 17. Juni 1953 in Berlin der Aufstand ausbrach. Unglücklicherweise geriet er jedoch in eine Polizeikontrolle, wurde festgenommen und zwei Wochen lang inhaftiert. Seit dieser Zeit war der junge Mann im Visier der Staatssicherheit. Als er später, nach dem Mauerbau, den Schießbefehl offen kritisierte, wurde Joachim Fritsch wegen staatsgefährdender Verleumdung und Hetze zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Was er im Gefängnis erlebte, belastet ihn bis heute. Aber die geplante Opferpension wird er nicht bekommen. Denn Joachim Fritsch ist nicht bedürftig genug. Seine Frau und er haben zusammen monatlich rund 250 Euro zuviel im Portemonnaie.
    „Da wir beide verheiratet sind, und das ist das Gemeine an der ganzen Sache, liegen wir natürlich über dem Limit, aber meine Frau hat immer an meiner Seite gestanden, weil sie zu mir stand, hat sie ja auch darunter gelitten. Sie durfte eigentlich nicht mit reingerechnet werden.“
    Opferverbände kritisieren zudem, dass all diejenigen Dissidenten von einer Rente ausgeschlossen sein werden, die der SED-Staat mit anderen Mitteln als der Haft drangsaliert hat. In den 80er Jahren benutzte das Ministerium für Staatssicherheit nämlich vor allem das Mittel der Zersetzung, um Dissidenten psychisch kaputt zu machen. Diese Menschen werden ebenfalls keinen Cent Opferrente erhalten. Stefan Trobisch-Lütge bedauert das. Die Betroffenen hätten ein Zeichen der Anerkennung ihrer Leiden verdient, sagt der Psychotherapeut.
    „Man kann das ja wirklich wunderbar nachlesen in den Stasi-Handbüchern, was Zersetzung bedeutete, also die psychische Zerstörung von feindlichen Elementen, also jemanden soweit psychisch destabilisieren, dass er nicht mehr in der Lage ist, seinen intentionalen Handlungen noch irgendwie nachzugehen. Das Problem, was diese Leute zudem haben, ist, dass sie innerhalb der Betroffenengruppen als Opfer super-light gesehen werden, bei denen es also gar nicht so schlimm war, das heißt, die werden auch in diesem Bereich nicht richtig ernst genommen. Und das ist natürlich auch noch mal ein großes Problem für diese Leute.“
    Michaele S. zum Beispiel, die ein unangepasstes Leben in der DDR-Musik-Szene führte, wurde zum operativen Vorgang der Staatssicherheit, nachdem sie einen Ausreiseantrag gestellt hatte. Merkwürdige Dinge passierten. Hinter ihr in der Straßenbahn wurde regelmäßig Respektloses getuschelt. Sie erhielt massiert absurde sexuelle Anträge, Kollegen fingen an, konstant über sie zu kichern und so weiter, lauter eigentümliche Dinge, die sie verunsicherten. Michaele S. fühlte sich verfolgt. Doch seitdem sie ihre Stasi-Akten gelesen hat, weiß sie, dass diese mysteriösen Vorgänge keine Hirngespinste waren, sondern gezielte Zersetzungsmaßnahmen. Als IM tauchte in der Akte nicht nur der eine oder andere Kollege auf, sondern auch ihr damaliger Lebenspartner.
    „Das ist eigentlich das Schändliche an dieser ganzen Geschichte. Und wenn das über Jahre geht, das tut wirklich weh so was. Nun kommt es ja immer drauf an, was es psychisch für ein Mensch ist, der das erlebt. Ich bin nun doch recht sensibel, und ich muss schon sagen, dass ich manchmal noch sehr tief falle in Depressionen, dass ich zeitweise Angst habe, raus zu gehen aus der Wohnung, und wenn einer sagt: ‚Ach, sei doch locker!‘
    Wenn man solche inneren Probleme hat, dann kann man das nicht so einfach sagen, das sitzt dann ganz tief. Ich träume immer noch davon, und manchmal weine ich eben auch.“
    Weil nur die politische Haft als Kriterium für eine Opferrente gilt, fällt auch Dorothea F. aus dem Kreis der Begünstigten. Ihren Lebensweg hatte der SED-Staat bereits in der Schule behindert. Ihre Eltern arbeiteten in der Kirche, und Dorothea F. wollte nicht zur Jugendweihe gehen.
    „Ich hab da nicht mitgemacht, ich wollte das nicht, habe das verweigert, und dann durfte ich plötzlich keine Funktion mehr in der FDJ übernehmen, ich war da Vorsitzende, und ich war immer so ein aufgewecktes Kind, eine aufgeweckte Jugendliche, und mir haben sie vertraut, ach, du machst das schon, und wir fragen Thea und so, und plötzlich durfte ich die Funktion nicht mehr ausüben. Es gab keine Erklärung. Das war die eine Seite. Und die andere Seite, dass ich nicht zum Abitur zugelassen wurde beziehungsweise zu dieser abitursvorbereitenden Schule.“
    Dorothea F. war eine gute Schülerin. Da ihr der Weg zu vielen Berufen versperrt war, machte sie eine Ausbildung als Krankenpflegerin und arbeitete hinterher in einem Hospital. Ein beruflicher Aufstieg war ihr dort verwehrt. Später schloss sich Dorothea F. Dissidentenkreisen an und wurde in den 80er Jahren aus der DDR ausgewiesen. Sie studierte in der Bundesrepublik mit Hilfe von BAföG-Krediten, die sie bis heute noch nicht zurückzahlen konnte. Bereits jetzt steht fest, dass die zukünftige ganz normale Altersrente von Dorothea F. deutlich niedriger ausfallen wird als die Bezüge all derer, die sich parteikonform verhielten. Für Fälle wie Dorothea F. sollte das geplante dritte SED-Unrechtsbereinigungsgesetz erweitert werden. Diese Auffassung vertritt jedenfalls Markus Meckel, Bundestagsabgeordneter der SPD und einstiger Bürgerrechtler in der DDR.
    „Ich denke an die verfolgten Schüler. Ich erinnere an solche, die in der DDR ins Gefängnis kamen und dann freigekauft wurden, in der Bundesrepublik in den 80er Jahren studierten und BAföG in Anspruch nahmen – damals wurde BAföG nur als Kredit gewährt -, häuften sie hohe Schuldensummen auf, die sie zum Teil bis heute vor sich herschieben. Es sind zwar wenige, aber auch das ist ein wichtiger Punkt. An dieser Stelle könnten wir nämlich alleine durch eine Stichtagsänderung etwas verändern. Und ich glaube, das sollten wir tun.“
    Nach Meinung von Markus Meckel hat es keine Bundesregierung nach der Wende geschafft, über die Entschädigung der SED-Opfer unabhängig vom strengen Blick auf die knappen Haushaltskassen zu entscheiden. Jürgen Roth von den Bündnisgrünen gibt dem Sozialdemokraten Recht.
    „Und natürlich war für die damalige Bundesregierung unter Kohl, auch wichtig, nicht die Rechtsnachfolge der früheren DDR anzutreten. Deshalb hat man das mit diesen Einzelfallprüfungen auch durchgesetzt und hat es entsprechend ins Gesetz geschrieben, um eben immer nur einen gewissen Good Will drin zu haben. Also: Man möchte die Leute finanziell nicht verkümmern lassen, aber gleichzeitig möglichst vermeiden, dass hier einklagbare Ansprüche entstehen. Diese Schwäche, die von Anfang an diesen Gesetzen innegewohnt hat, hat sich auch letztlich nie beheben lassen.“
    Was auch damit zu tun hat, dass es in Deutschland West bereits ein komplexes Entschädigungsrecht gab, als die DDR der Bundesrepublik beitrat. Diese Bestimmungen waren mit den Ansprüchen der SED-Opfer nicht ohne Weiteres in Einklang zu bringen. Das Bundesversorgungsgesetz zum Beispiel sieht vor, dass in jedem Einzelfall geprüft wird, ob eine konkrete Schädigung vorliegt. Und nur für die gewährt der Staat dann einen finanziellen Ausgleich. Daneben gibt es noch das großzügiger formulierte Bundesentschädigungsgesetz, mit dem NS-Opfer, die im Konzentrationslager gelitten hatten, finanziell entschädigt wurden. So etwas wie eine Ehrenpension jedoch habe es in der Bundesrepublik nie gegeben, sagt die Juristin Ulrike Guckes.
    „Der ganze Gedanke dieser Ehrenpension kommt aus der DDR letztendlich. Da war die typische Entschädigung der DDR für die dort lebenden NS-Opfer. Obwohl: Man konnte den Status als Opfer des Faschismus wieder verlieren, also so gesehen sicherlich ein sehr lauteres Motiv, aber eben verknüpft mit der Politik der DDR. Und das ist eben so schwierig, dass jetzt viele Opfer, die gerade in der DDR gelebt haben, diese Ehrenpension begehren, weil sie sagen, sie wollen die Anerkennung haben für ihr Leiden dort, was die NS-Opfer in der DDR für ihr Leiden im Dritten Reich bekommen haben. Aber das, verstehen Sie, das kann man nicht so richtig gut kombinieren, das ist ein ganz anderes Prinzip, und es ist vor allem völlig konträr zur bisherigen Entschädigungsregelung in der Bundesrepublik.“
    Ulrike Guckes schreibt gerade ihre Doktorarbeit über das deutsche Entschädigungsrecht. Die Schwierigkeiten, die der Gesetzgeber mit einer angemessenen Opferrente hat, zeigen sich für die Juristin vor allem bei der vorgesehenen Bedürftigkeitsprüfung.
    „Wenn ich eine Entschädigung leiste, knüpfe ich an den Schaden an und nicht an einen aktuellen wirtschaftlichen Zustand. Also dafür sind in der Bundesrepublik die Sozialleistungen da, es wird das Existenzminimum garantiert. Dass das natürlich viel zu wenig ist, ist ja eine ganz andere Diskussion, aber diese Idee, Entschädigungsleistungen da zu benutzen, um wirtschaftliche Bedürftigkeit aufzufangen, das ist in doppelter Hinsicht ungerecht, weil: Es wird dem Schaden nicht gerecht und es schließt vor allem alle diejenigen aus, die sich natürlich wieder hochgerappelt haben, die vielleicht wieder ins Arbeitsleben konnten oder denen es jetzt einfach nicht schlecht genug geht im Sinne des Gesetzgebers.“
    CDU-Mann Arnold Vaatz hält jedoch dagegen. Bei den KZ-Opfern sei die Bundesrepublik genauso verfahren, deswegen könne man nicht SED-Opfer besser stellen als die Opfer der Nazi-Diktatur.
    „Wir sind aufgefordert, geschichtliche Vergleichsmaßstäbe zu akzeptieren. Ich bin mir hundertprozentig sicher, dass niemand in diesem Haus ernsthaft fordern wird, dass die Bundesrepublik Deutschland KZ-Opfer schlechter behandeln soll als SED-Opfer. Darüber müssen wir uns einig sein. Für KZ-Opfer existiert schon eine geraume Weile eine solche Vereinbarung aus dem Jahr 1992. Und die besagt genau das: Wer ein halbes Jahr oder länger im KZ gewesen ist, hat Anspruch auf eine solche Opferpension. Damals betrug die Höhe 500 DM, das sind heute 250 Euro, und mit eben diesen Bedürftigkeitsnachweisen.“
    Ulrike Guckes, die Expertin für Entschädigungsrecht, will das so nicht stehen lassen. Arnold Vaatz führe hier kein Gesetz an, sondern eine Vereinbarung, die vor 15 Jahren mit der Jewish Claims Conference geschlossen wurde. Diese betreffe nur jüdische KZ-Opfer und sichere keineswegs einen Rechtsanspruch auf die Opferrente. Vielmehr verwalte die Jewish Claims Conference die Gelder und verteile sie an Bedürftige. Im Bundesentschädigungsgesetz, das die Ansprüche von NS-Opfern regelt, hat es Ulrike Guckes zufolge seit 1965 keine Bedürftigkeitsprüfung mehr gegeben.
    „Es gibt eben den Härtefall, dass man sagt, ich hab so schwer gelitten, aber weil ich verschiedene Voraussetzungen nicht erfülle, bekomme ich trotzdem nur so wenig. Es spielt eben, und darauf will ich hinaus, keine Rolle, auch bei den NS-Opfern nicht, ob man in wirtschaftlicher Notlage ist oder nicht. Das ist also meiner Meinung nach kein Argument, hier zu sagen, wir müssen dieses Element einfügen, weil es bei den NS-Opfern auch so gewesen sei.“
    Die SED-Opferverbände fordern, dass der Gesetzgeber die beiden Opfergruppen nicht gegeneinander ausspielt sondern angemessene Lösungen erarbeitet. Jens Planer Friedrich vom Bürgerbüro hält es auch für wenig zweckmäßig, dass im neuen Opferrenten-Gesetz wieder von Antragsfristen die Rede ist. Denn immer noch stellen SED-Opfer neue Rehabilitierungsanträge.
    „Häufig erst dann, wenn sie ihre Rente beantragen müssen. Dann überlegen sie und sagen, ja, tatsächlich, da war ich ja mal ein halbes Jahr in Haft. Und da ist den Leuten nicht geholfen, wenn man immer wieder neue Fristen aufmacht, zumal man in der Öffentlichkeit auch gar nicht darauf aufmerksam gemacht wird, dass irgendwelche Fristen ablaufen.“
    In all den Detailstreitigkeiten um die Opferrente, um die Einbindung der Regelungen in das Entschädigungsrecht, um die Gleichstellung mit den NS-Opfern, um Bedürftigkeitsprüfungen und Betroffenen Gruppen, ist ein Gedanke weitgehend auf der Strecke geblieben: der Gedanke um die moralische Anerkennung der SED-Opfer. Doch wenn mit einem Gesetzwerk einmal die Weichen entsprechend gestellt sind, sei es schwer, in einer späteren Phase umzusteuern, gibt der Bündnisgrüne-Rechtsreferent Jürgen Roth zu bedenken. Diese Kritik müssten sich alle Parteien des Bundestages gefallen lassen.
    „Da bin ich nicht ganz frei von Resignation in dem Punkt. Das Gesetz hat einfach nicht erfüllt, was es bringen sollte, hat nicht den Rechtsfrieden hergestellt, es hat nicht die Leute auch moralisch entschädigt für ihre Leistung. Die Leute sehen es, die alten Schranzen kriegen mehr Geld, und die Menschen fühlen sich im Abseits und nicht anerkannt für ihre Lebensleistung, die ja eben auch darin besteht, diesem alten DDR-Staat die Stirn geboten zu haben. Und das wird dieses Gesetz nicht leisten, das schafft nur neue Verbitterung, es weckt Hoffnungen, ohne die auch nur im Ansatz erfüllen zu können.“

  • trampelc said:

    In der damaligen DDR wußte jeder, das man gegen das Regime nichts sagen durfte, wer den Mund aufgemacht hat der saß dementsprechend auch schnell im Knast. Nicht okay, gar keine Frage. Aber ich finde es dreist dann nach fast 30 Jahren anzukommen und eine Opferrente zu beantragen!!
    Bekommen irgendwelche Opfer aus Straftaten eine Entschädigung, bzw. Rente? Nö auch nicht!!
    Wie letztens in der Gerichtsverhandlung wo ein Vater seine drei Kinder über 4000 mal missbraucht hat, was bekommen denn die erwachsenen Kinder? Nichts!!
    Wie schon geschrieben, man wußte es das man in der DDR die Klappe nicht aufreissen durfte, oder nur da wo man sicher war, das es unter 4 Augen blieb, also sollte man auch dann lieber den Mund halten und nicht erst zu seiner Meinung stehen, die Konsequenz bekommen und hinterher noch Entschädigungen einklagen wollen!!

  • psybloch said:

    Frag doch mal den Gregor Gysi, der weiß das!

  • RL said:

    Bekomme ich eigentlich als Opfer dieser ganzen Abzocke später auch mal eine Opfer-Rente von den Abzockern ???
    … es ist zum Kübeln hier………..

  • Ichbinsn said:

    Ich kriege das kalte Grausen, wenn ich schon wieder „mir zustehend“ lese.
    Ich versuche immer, alle zu verstehen und mich vorurteilsfrei zu verhalten.
    Aber ist jetzt nicht genug auf Kosten derjenigen gewirtschaftet worden, die fleissig in die Kassen eingezahlt haben?

  • Pitbull said:

    Ich hoffe nirgent wo,sonst ist jeder der mal in der DDR einsass auf einmal Politisch Verfogter.Ohne Grund wurde auch dort keiner Eingesperrt.
    Und warum sollen wir dafür Steuergelder ausgeben es gibt wichtigeres .

  • Sweet Wonder said:

    Hallo!
    wie wärs wenn du inne Gelbe seiten oder bei Goofle nachblätterst?

  • wer_anne said:

    Soweit ich weiß ist der Gesetzentwurf noch nicht verabschiedet.http://www.tagesspiegel.de/politik/nachr…
    undhttp://www.morgenpost.de/content/2007/05…
    D.h. bisher kannst Du leider nichts beantragen, weil Dir (noch) nichts zusteht.
    Nachtrag:
    Hier http://www.abgeordnetenwatch.de/clemens_… steht, dass die Opferrente nur solchen Opfern zusteht, die strafrechtlich rehabilitiert wurden. Und die Stelle, die die Rehabilitierung ausspricht wird auch für die Anträge auf Entschädigung zuständig.
    Der Abgeornete empfiehlt die Stiftung Aufarbeitung zu kontaktieren wegen Rechtsberatung.http://www.stiftung-aufarbeitung.de/serv…

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