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Fragen zum auswandern: wer weiß…?

25 Oktober 2010 5 Comments

Muss man, wenn man auswandern will, sich irgendwo bei einer Bundesbehörde melden oder reicht es, wenn ich mich beim Einwohnermeldeamt mit dem neuen Aufenthaltsort im Ausland abmelde?
Was geschieht, wenn ich mich nicht korrekt abmelde?
Wenn ich auswandere, kann ich Rentenbeiträge auszahlen lassen?

5 Comments »

  • Kay Neine said:

    einwohnermeldeamt reicht , abmeldebestätigung gut aufheben (die brauchst du wenn dein pass abläuft und du im neuen heimatland einen neuen bei der deutschen Botschaft beantragen willst )!
    Wenn du dich nicht richtig abmeldest und später einen neuen Pass brauchst weil deiner abgelaufen ist musst du nach Deutschland und dort einen beantragen )
    Rente gibt es erst im Rentenalter (so wurde es mir gesagt )
    grüße aus Texas
    doro

  • Kay Neine said:

    meines wissens reicht eine einfache abmeldung bei der meldebehörde deiner gemeinde.
    was die rente angeht: frag mal bei der BfA nach und lass dich beraten.

  • Wolfgang said:

    soviel ich weiss muss man sich in deutschland abmelden damit man sich woanders anmeldet .Vom Amts wegen abgemeldet zu werden dauert ca 4-6 wochen .Die Rentenbeiträge bekommen sie in der regel ausgezahlt wenn die Rentenanspruch haben ab 60 oder später

  • metin6sa said:

    Man muß beim Auswandern den deutschen Personal-Ausweis abgeben und sich beim Einwohnermelde-
    amt – und dem Finanzamt wohl auch – abmelden.(Die
    prüfen u.a. auch, ob Zahlungsverpflichtungen – wegen
    eventuell uneheicher – Kindern bestehen.
    Die eingezahlten Rentenbeiträge konnte man sich früher
    auszahlen lassen – ob das heute noch möglich ist, weiß
    wohl nur die Rentenversicherung, die haben ein Informations-
    büro, wo man sich erkundigen kann. (Wegen der ständigen
    Änderungen kann man das nicht so genau sagen.)
    Würde mir es aber trotzdem überlegen, ob man die
    bisher erworbenen Ansprüche aufgeben sollte. Denn je nach
    Auswanderungsland – ist die Rentenversorgung dort auch oft
    nicht das Wahre, vielfach an das Unternehmen gebunden,
    bei dem man beschäftigt ist und dann vielleicht nur vom 65. bis zum 75. Lebensjahr wirksam, ob dort eine Erwerbsunfä-
    higkeitsrente gezahlt wird, ist auch fraglich – im Gegen-
    satz zur deutschen Rentenversicherung.

  • Cassandr said:

    …..nein, Du mußt dich einfach nur an deinem Wohnort abmelden und dann ab in die neue Freiheit. Erworbene Rentenansprüche kannst Du geltend machen, wenn Du das Rentenalter erreicht hast; vorausgesetzt Du besitzt dann noch die deutsche Staatsangehörigkeit.

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