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Wieviel Steuern und Abgaben muss man auf die Erträge aus 1 Mio EUR jährlich zahlen ?

25 Oktober 2010 5 Comments

Angenommen man hat 1 Mio EUR auf dem Konto.
4 % Zins sind da ohne große Diskussion drin.
Macht 40.000 EUR Brutto pro Jahr. (ohne Kapitalverzehr)
Wieviel Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Einkommenssteuer (Zinsabschlagssteuer?) sind an den deutschen Fiskus abzuführen ?

5 Comments »

  • kolobok1 said:

    Hängt von deiner Familiensituation und sonstigen Einkünften ab.
    Bist du alleinstehend und hast keine anderen Einkünfte und Werbungskosten, dann mußt du laut Steuerrechner 9730 EUR an den Fiskus zahlen.
    Die Versicherungen gehen nicht an den Fiskus. 😉 Der Rentenversicherung schuldest du gar nichts, die KV+PV hängt vom Satz deiner Krankenkasse.
    @pasanjes:
    „…es gibt ungefähr 365.000 Millionäre in Deutschland…“
    (Link unten)

  • oldman14 said:

    für solche kleinen summen hab ich einen finanzberater,damit geb ich mich nicht ab

  • Franky said:

    Nur der normale Steuersatz. Also wenn du mit 23% versteuert wirst, dann musst du 23% auf die 40.000€ zahlen.
    Da wird keine Renten,-Pflege oder sonstige Versicherung mehr mitgerechnet.
    Gruß
    Franky

  • pasanjes said:

    Es wuerde mich schon interessieren zu wissen, wie viele deutsche Staatsbuerger eine coole Million Euro anlegen koennen….Sind es viele oder weniger als man meint ? (Fragt ein EU Auslaender)
    @kolobok : Besten Dank fuer Deine Antwort
    @pasanjes:
    „…es gibt ungefähr 365.000 Millionäre in Deutschland…“
    (Link unten)
    Source(s):http://www.n-heydorn.de/steuer.htmlhttp://www.swr.de/swr4/bw/regional/stutt…

  • allwissende Müllhalde said:

    Zinsen sind Einnahmen wie andere Einkunftsarten auch und werden genauso versteuert.
    Eine Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungspflicht besteht bei Einnahmen aus Kapitalvermögen nicht.
    So werden also nur Steuern im Rahmen der EKsteuer fällig, die wiederum abhängig ist vom Familienstand, Freibeträgen etc… Unten findest du den Link zur Berechnung…
    PS: Zinsabschlagsteuer ist eine Steuervorauszahlung und entbindet nicht von der Angabe in der Steuererklärung!

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