An alle Rentner: Habt Ihr auch einmal de facto einen Monat lang keine Rente bekommen?
14 Oktober 2010
6 Comments
Ein Bekannter behauptet, ca. 2004 seien EU-Renten von monatlich im voraus auf monatlich rückwirkende Zahlung umgestellt worden. Dabei sei es bei ihm dazu gekommen, daß die fällige Zahlung zum 1. des Monats ausgeblieben und erst zum Monatsende eingegangen sei. Dadurch fehle ihm ein Monatsbetrag.
Beispiel: Rente März eingegangen im voraus am 28. Februar
Rente April eingegangen im nachhinein am 30. April
Für den gesamten Monat April war Vorlage zu leisten, da ja die zu erwartende Zahlung Ende März ausgeblieben war.
Kann das stimmen und hat irgendjemand ähnliches erlebt? Vielleicht kann sich noch jemand erinnern.
Das ist noch das Wenigste: die so genannten „Nahtlosigkeitsleistungen“ bis zur Bewilligung der Rente kamen erst gar nicht an. Und das, weil ich wegen des Schlaganfalls nicht zum „Beratungsgespräch“ beim Arbeitsamt erscheinen konnte…. Die Schildbürger sind daran unschuldig.
Ich habe kürzlich bei yahoo news gelesen, dass auch Opel durch eine solche Umstellung Geld sparen will.
Also muss es wohl möglich sein.
Aber im Prinzip ist das Diebstahl! Jemand erhält effektiv fast einen vollen Monatslohn weniger. Da sollte sofort Klage dagegen erhoben werden. Sonst wird eines Tages noch die Rente jährlich ausbezahlt – und zwar rückwirkend.
BfA und LVA haben folgende Regelung in 2004 getroffen .
Jede Rentenzahlungen haben die Banken am letzten
Arbeitstag eines jeden Monats auf das Girokonto des Rentenempfängers
zur Auszahlung bereitzustellen .
Beispiel : Ist der 30. Tag eines Monats ein Samstag , so muss am Freitag den 29. dieses Monats die Rente auf dem Konto valuiert sein .
Wäre der 31.Tag eines Monats ein Montag , so wird die Rente erst an diesem Tag für den Folgemonat auf dem Konto zur Auszahlung bereitgestellt .
Laufende Renten werden generell für den Folgemonat und nicht rückwirkend gezahlt .
Wer einen Rentenantrag gestellt hat und am Tag der Bewilligung
Übergangs ,Krankengeld oder Nahtlosanschlussunterhaltsgeld
bezieht , dem wird diese Leistung gestrichen .
Beispiel : 16.12.08 laut Rentenbescheid erfolgt die erste Rentenzahlung am 10. 01.09 .
Somit stellen alle anderen Stellen ihre Zahlungen ein .
Da der Neurentner in der Regel vom 16.12.08 bis zum 10.01.09 nicht
ohne Geld leben kann , so wird von der Sozialbehörde für diesen Zeitraum Unterhaltsvorschuss gleistet .
Von anderen Stellen gezahlte Geldleistungen werden von der BFA/LVA auf dem Wege der Überleitungsverfahren an diese Behörden überwiesen . Hierbei wird der Tag der Rentenantragsstellung (Eingangsstempel ) herangezogen .
hier wird doch ständig gekürzt. und behaupet es sei scher.
das kann nie sicher sein wenn nur immer gekürzt wird .
die % runter an statt rauf.
so das sie auch an der inland nach frage beisteuern können.
sie haben alle eingezahlt und es reicht nicht und müssen dann nboch mal davon steuern zahlen.
Alle müsten wir uns hier wehren wir für die alten die sich nicht wehren können und für uns auch. das es uns so auch nicht trifft.
Ich bin ja auch schon eine Weile in Rente und bei mir gab es noch nie Probleme und ich erhalte das Geld immer am Anfang vom Monat und da hat sich auch nichts geändert, auch wenn bei den anderen erst am Monatsende ausbezahlt wird. Da gab es bis jetzt keinen Monat, in dem das Geld ausgeblieben ist.
Wenn etwas nicht stimmen sollte, gibt es ja eine Nr. wo man anrufen kann und dieses Dokument bekommt man, sobald man in Rente geht und kann sich dort melden.
Jeder Berufstätige bekommt seinen Lohn am Ende des Monats. Warum sollte er es am Anfang des Monats bekommen, wenn er dafür noch nicht gearbeitet hat. So verhält es sich auch mit der Rente. Dadurch ist auch der Rentner keinen Monat ohne Geld.
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