Steuernachforderung für Rentner?
14 Oktober 2010
6 Comments
Wurde letzte Woche berichtet dass Rentner seit 2005 steuerpflichtig sind so ab ~1400 € Rente,aber die Finanzämter bekommen jetzt erst die Daten.Das dürfte also ne Weile dauern bis die sich da durchgearbeitet haben.Ich frage mich daher ab wann solche Steuernachforderungen verjährt sind,vielleicht weiß das jemand?
Das Steuerrecht unterscheidet zwischen der Verjährung
der vom Finanzamt noch nicht festgesetzten
(Festsetzungsverjährung, §§ 169 ff. Abgabenordnung
– AO) und der festgesetzten (Zahlungsverjährung,
§§ 228 ff. AO) Steuerschuld.
Bei der festgesetzten Steuerschuld beträgt die
Verjährungsfrist fünf Jahre; sie beginnt nicht vor Ablauf
des Kalenderjahres, in dem eine Steuerfestsetzung oder Steueranmeldung wirksam geworden ist.
Die Frist für die Festsetzungsverjährung hingegen beträgt
bei den meisten Steuerarten vier Jahre und beginnt mit
Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden
ist. Bei Hinterziehung und leichtfertiger Verkürzung einer
Steuer beträgt die Festsetzungsfrist allerdings
zehn bzw. fünf Jahre.
Wegen der Verjährungsfristen geht die „Jagd“ der
Finanzämter noch in diesem Jahr los – allerdings
aufgrund der Wahlen erst ab dem Oktober 2009
Sehr viele Rentner sind CDU – Wähler – und der
Einfluss der CDU bis tief in die Verwaltung hinein
ist immer noch am stärksten.
Steuerforderungen verjähren erst nach mehreren Jahrzehnten.
Verjährung 5 Jahre nach Fälligkeit!
Es war wohl viel wichtiger dass, die Steuernachforderungen erst NACH der Bundestagswahl erfolgen.
Bei Steuerhinterziehung hat die Finanzbehörde bis zu 10 Jahre Zeit, das neu zu berechnen. Der Steuerpflichtige muss alle Unterlagen vorlegen und notfalls sie auch gegen eine Gebühr besorgen (kann sehr teuer werden)
Ein entsprechender Bescheid hemmt die Verjährung.
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