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Wo liegt das Existensminimum bei einem Rentnerehepaar?

14 Oktober 2010 One Comment

wir wohnen in Niedersachsen

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  • Der wo mit dem Wolf tanzt und so said:

    Das vom Bundestag festgelegte monatliche Existenzminimum beträgt derzeit (2008) für eine volljährige Person 347 € (ab 1.7.2008 351 €), für deren Partner(in) – gedacht ist offenbar an eine Hausfrau – 316 € (ab 1.7.2008), für erwachsene Kinder unter 25 Jahren sowie für Kinder und Jugendliche zum Teil deutlich weniger, nämlich für Kinder unter 14 Jahren pauschal 60 %, für Jugendliche pauschal 80 % des Regelsatzes eines Erwachsenen, wobei das Kindergeld als Einkommen gilt und angerechnet wird, so dass Bedürftige faktisch kein Kindergeld erhalten. Zum Regelsatz hinzu kommen Miete und Heizkosten für eine Wohnung von angemessener Größe. Der Betrag kann bei Arbeitslosen drastisch gekürzt werden, wenn sie sich z. B. weigern, einen der fragwürdigen, ebenso wie die Minijobs in vielen Fällen reguläre Arbeitsplätze vernichtenden 1-Euro-Jobs anzunehmen, oder nicht pünktlich einer Vorladung der Arbeitsagentur nachkommen. Sowohl nach den Erhebungen der Hans-Böckler-Stiftung als auch nach den Erfahrungen der Wohlfahrtsverbände, z. B. der Caritas und der Diakonie, reichen diese Beträge zwar mit Mühe zum puren Überleben, aber keinesfalls zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben aus. Das ist nicht verwunderlich, denn die Beträge sind seit Jahren nicht mehr nennenswert erhöht worden und auf jeden Fall eben nicht entsprechend der Inflationsrate, während die Preise gerade für unverzichtbare Güter wie z. B. Energie und Lebensmittel im gleichen Zeitraum deutlich gestiegen sind.

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