Ab wann bekommt man eine Abfindung, Rente?
19 Oktober 2010
5 Comments
Mein Verwandter ist seit zwei Jahren wegen seiner neurologischen, unheilbaren Krankheit krankgeschrieben. Er kann aufgrund der Krankheit nicht mehr in seinem Beruf zurück. Wenn er selbst kündigt, verliert er seinen Anspruch auf Abfindung.
Naja bevor es Rente gibt, wird meistens erst geprüft, ob er was anderes arbeiten kann. Aber er kann mal einen Rentenantrag stellen. Und zwar ist die Stelle für Berufsunfähigskeitsrente meistens im Landratsamt. Es kommen dann etliche Untersuchungen auf ihn zu. Sogar Untersuchungen die nix mit seiner Krankheit zu tun haben. Aber ich denke wenn er die Rente bekommt, muss der Betrieb ihm eh keine Abfindung mehr zahlen, denn dann muss er ja kündigen. Allerdings eh der Antrag bearbeiret ist, alle Untersuchungen fertig sind und dann entschieden wird, ob Rente oder nicht, vergeht fast 1 Jahr. Ich denke da wird der Betrieb ihn sicher vorher kündigen, ausser sie lassen es, weil sie keine Abfindung zahlen wollen.
dem Arbweitgeber kostet er inzwischen nichts mehr – Wenn Du so willst ist er dort lediglich noch eine Karteileiche – Also bleibt die Berufsunfähigkeitsrente oder aber auch die Erwerbsunfähigkeitsrente – Nur kommt der infragekommende Rentenversicherungsträger nicht von allein und fragt Deinen Verwandten ob er denn eine Rente beantragen möhte – Also die entsprechenden Anträge muß er schon selbst stellen -Eventuell einen Rentenberater hinzuziehen –
Für eine Abfindung sehe ich keinen Grund –
Warum sollte er Abfindung bekommen?
Ich glaube nicht, dass er Abfindung bekommt!
Hallo
Abfindung gibt es nur wenn der Betrieb in kündigt,da er aber Rente haben will muss er ja kündigen also gibt es nichts.
r
Er soll zu seine PVA gehen und sich beraten lassen. Es gibt ja auch krankheitsbedingte Renten.
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