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Abgaben und Steuern bei 20h Studentenjob?

19 Oktober 2010 4 Comments

Hallo,
ich habe einen Studentenjob auf 18 Stunden Basis (max 20 Stunden erlaubt). Ich zahle soweit ich weiss 9% vom Gehalt in die REntenversicherung, bin aber nicht sicher. Wer weiss, welche Abgaben ich genau abführe? Welche Abgaben bzw. Steuern kann ich am Jahresende zurückbekommen ?

4 Comments »

  • Clemi said:

    Die Geringfügigkeitsgrenze liegt derzeit bei 400 Euro. Bei höchstens 20h/Woche und höchstens 400 Euro/Monat musst du also keine Steuern zahlen (und kannst somit auch nichts zurückbekommen). Nur der RV-Beitrag, den du dir mit dem Arbeitgeber teilst, fällt an.
    Ergänzung: Ich hab gerade gelesen, dass die Stundenregelung wohl nicht mehr existiert… hmm… na dann zählt wohl nur das Einkommen.

  • Sandra A said:

    Studentenjobs sind nur in der Rentenversicherung sozialversicherungspflichtig, insoweit hast Du Recht. Steuern enstehen, wenn Du über den Freibetrag verdienst, das ist aber schwer zu sagen, weil Du nicht gesagt hast, wieviel Du pro Stunde bekommst.
    Falls Steuern anfallen, kannst Du aber am Ende des JAhres eine Erklärungj machen und unter Umständen alle Steuern zurückfordern.
    Sozialabgaben werden allerdings nicht zurückerstattet.

  • Ernst said:

    Schon mal dran gedacht, dass nicht die Stunden, sondern das Einkommen besteuert wird?

  • Kevin said:

    @Ernst: wäre gut, wenn der staat was von der arbeitszeit abziehen würde und nicht vom verdienst xD

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