Abtretungserklärung unterschreiben oder nicht?
Heute kam Post mit folgendem Inhalt:
Neben dem Erstattungsanspruch nach SGB X der mir gewährten Leistungen für die Monate ab 01.Januar 2005 trete ich meinen Anspruch aus der Rentennachzahlung bis zur Höhe der meines Ehemannes gewährten Leistungen ebenfalls an die Arbeit Hellweg Aktiv Werl ab.
Vorgeschichte: Ich habe ab Mai 2005, nicht wie hier steht Januar, eine befristete Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen, mein Mann Hartz IV. Nach zwei Jahren musste ich wieder zum Arzt um alles zu prüfen. Es dauerte knapp 2 Monate bis der Bescheid kam dass ich nun unbefristet Rentnerin bin. In der Zeit übernahm das Arbeitsamt die Zahlungen, nicht die Rentenkasse. Auch nach der Bewilligung zahlte das Amt weiter. Am Telefon wurde gesagt, sie holen sich das Geld von der Rentenkasse zurück. Und jetzt kommt dieses Schreiben von dem ich mal wieder knapp die Hälfte verstehe.
Kann mir das jemand übersetzen? Soll ich das unterschreiben?
Ich vermute das es sich bei diesem Schreiben um eine Art Vollmacht für das Arbeitamt handelt das sie sich das Geld von der Rentenkasse über den Arbeitgeber (Hellweg) wiederholt.
Genau weiss ich das aber nicht.
Wenn du oder dein Mann Mitglied einer Gewerkschaft seit, würde ich den kostenlosen Rechtsschutz nutzen und mich darüber absichern.
Ansonsten einfach mal beim Amt hinterfragen was es mit diesem Schreiben genau auf sich hat.
Erst mal nichts Unterschreiben.
Ja du musst die Abtretungserklärung unterschreiben das die sich das Geld von der Rentenkasse zurück holen können , wenn du die Abtretungserklärung nicht unterschreibst bekommen die kein Cent
hat seine Richtigkeit keine Panik
Geh damit zum Anwalt. Bei diesem Schreiben stimmt was nicht.
Klar, daß von der Agentur für Arbeit ein entsprechendes Schreiben kommt, in dem steht, daß du die Forderungen für die Zeit, in der du die Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten hast, statt von der Rentenkasse, an die Agentur für Arbeit abtrittst. Das ganze ist weniger Arbeit für alle und du hast keinen Ärger mit den Ämtern und deren Verwaltungswahnsinn.
Aber was du aus dem Schreiben zitierst, sollst du an jemanden, der nicht die Agentur für Arbeit ist, Forderungen abtreten, die auch den Leistungsanspruch deines Mannes betreffen. Laß dich da unbedingt von einem Anwalt beraten.
empfehle anwalt!
dringend, bevor unterschrift.
Ein Anwalt kostet schnell viel Geld.
Auf dem Amt müssen sie dir das eventuell kostenlos, bestimmt aber günstiger, erläutern. Die dürfen ja nicht verlangen, dass du etwas unterzeichnest, was du nicht verstehst.
Damit die aber die Wahrheit sagen, lass dir schriftlich bestätigen, was eine Unterzeichnung für dich für Folgen haben wird. Mach sie auch aufmerksam auf den zeitlichen Unterschied Januar statt Mai.
Du kannst dir das zusätzlich von der Rentenkasse in normales Deutsch übersetzen lassen. Die beiden Versionen müssten dann übereinstimmen. Doppelt genäht hält besser, sagt man!
Sei gescheit: Lege Dir Papier, Stift und das Schreiben bereit. Rufe den Absender an, sage Du hättest kein Schlau draus gekriegt. Schildere, wie Du´s beschrieben hast, lass Dir einen Termin geben. Bereite Dich vor, indem Du Deine wichtigsten Fragen nochmal kurz notierst und fahre zu dem vereinbarten Termin hin. Du kannst gaaanz ruhig bleiben! Vielleicht nimmst Du Dir noch einen Zeugen mit. Keine Verwandten oder Verschwägerten! Hinterher nett essen gehen! Viel Erfolg!
nein
nicht unterschreiben.
gehe zu einem anawlt und lasse es dir nicht zu deinem nachteil formulieren.
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