Abzüge bei einer kurzfristigen Beschäftigung?
17 Oktober 2010
3 Comments
Hallo,
wieviel wird mir bei einer kurzfristigen Beschäftigung (nur 2 Monate am Stück arbeiten im Jahr) vom Staat an Versicherungen/Steuern einbehalten?
Und wieviel, wenn ich auf die Rentenversicherungspflicht verzichte?
Und aknn man sich einen Großteil der Steuern bim Lohnsteuerjahresausgleich wiederholen, da mein diesjährliches Einkommen den Grundfreibetrag von knapp 8.000€ nicht übersteigen wird?
Wenn Du auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtest, so werden dir von deinem Lohn, der zur Zeit gültige Beitragssatz von 19,9 % (RV-Beitrag) abgezogen.
Du erwirbst damit zum Beispiel Anspruch auf eine „Riester-Förderung“ bei Abschluss eines Riester-Renten-Vertrages.
>> Achtung < < !!! Der Verzicht muss schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber erklärt werden !!! Die Erklärung ist zu den Lohnunterlagen zu nehmen. Der Verzicht wirkt nur für die Zukunft und kann bei mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen nur einheitlich erklärt werden. !!! Er ist für die Dauer der Beschäftigung bindend !!! >> Dies gilt alles nur bei Geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen bis 400,– Euro im Monat << ______________________________________… Bei 400,– Euro-Jobs fällt keine Lohnsteuer an. Bei Abrechnung über Steuerkarte: Lohnsteuer fällt erst ab einem Bruttolohn im Monat von 898,58 Euro an. Dann beträgt die Lohnsteuer 0,08 Euro, bei Steuerklasse 1 und 4. Bei Steuerklasse 5 ab einem Monatsverdienst von 77,25 Euro = 0,08 Euro Lohnsteuer. Bei Steuerklasse 6 ab einem Monatsverdienst von 0,59 Euro = 0,08 Euro Lohnsteuer. Solltest Du deine geringfügige Beschäftigung (sogenannter Mini-Job) ohne Steuerkarte ausüben, kannst Du „gar keine Kosten“ geltend machen, da der Arbeitgeber pauschal Versteuert. Du brauchst diesen Job dann auch nicht in der Steuererklärung angeben. ______________________________________… Festzusetzende Steuer = 1,– Euro ab Jahres Brutto Einnahmen von 7.671,– Euro nach Grundtabelle und 2,–Euro bei 15.342,– Euro nach Splittingtabelle.
zu 1. Abzüge wie Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Krankenkasse kannst du nicht beeinflussen, da sie dein Arbeitgeber sofort abführt.
zu 2. Einen Verzicht auf die gesetzliche Rentenversicherung kannst du als Arbeitnehmer nicht üben.
zu 3. Wenn du unter dem Grundfreibetrag bleibst, dann kannst du die gezahlte Lohnsteuer zurückfordern.
Die anderen Abzüge bleiben natürlich bestehen!
@ Details: Dann kannst du dich natürlich freistellen lassen. Das geht bis zu einer Dauer von 3 Monaten.
Erst dann greift die Pflicht zur Krankenversicherung, Rentenversicherung usw.
Viel Spass beim Geldverdienen!
Eine kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei und Du kannst auf die eigene Zuzahlung zu Rentenversicherung verzichten.
Die Steuern richten sich nach der Höhe des Verdienstes für den gearbeiteten Zeitraum innerhalb eines Monats.
Wenn Du also am 15. des Monats anfängst, fallen bis zum Monatsende (15 Tage) ev. Steuern an, die bei einem vollen Monat (30 Tage) nicht anfallen würden.
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