ALG I , Einstellung bei zugebilligter Erwerbsminderungsrente mit zuknftigem Beginn?
Habe im Febr. 2008 volle Erwerbsminderungsrente zugebilligt bekommen, die lfd. Zahlung und Rente beginnt wg. der 7 Monatsfrist aber esrt ab 1.6.2008. AA hat jedoch ALG I sofort eingestellt, § 142 SGB III sagt jedoch aus, dass ALG bis zum Beginn der ldf. Renten zu zahlen ist. Sehe ich das falsch?, AA muss doch noch zahlen bis dahin?,
Hallo,
kann deinen Unmut darüber verstehen ..darum gehe mal über Google ins ..Arbeitslosenforum… dort kann man dir bestimmt eine bessere Auskunft geben..
nicht vergessen… sofort gegen den Bescheid vom AA Widerspruch einlegen..
einen lieben Gruß
Karima
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