Als Rentner Gewerbe anmelden erlaubt?
15 Oktober 2010
7 Comments
Max mein Nachbar ist 66 und bekommt Rente und möchte ein Gewerbe anmelden. Gefährdet er dadurch seine Rente?
Max mein Nachbar ist 66 und bekommt Rente und möchte ein Gewerbe anmelden. Gefährdet er dadurch seine Rente?
ab 65 darf er dazuverdienen was er möchte
muß es aber Voll versteuern!
Auch Rentner dürfen zuverdienen. Soll er mal im Rentenbescheid nachschauen, da steht meistens drin wie hoch er zuverdienen darf.
Doch wenn er aus seinem Gewerbe richtig dolle verdient interessiert ihn die Rente eh nicht mehr.
Ja ein Altersrentner kann Gewerbe anmelden
So viel ich weiß ist der Empfänger von Altersrente von den Beschränkungen befreit, die z.B. bei einer E.U. Rente leider obligatorisch. – Selbst wer keinen Cent damit verdient hat, der hat seinen Anspruch auf EU Rente vertan! Einen Koffer voll Aktien darf er haben aber keine eigene Arbeit zum Broterwerb nutzen!
Mit der Gewerbeanmeldung noch nicht. Sie ist zunaechst allein die Voraussetzung dafuer, dass er ueberhaupt gewerblich taetig werden darf. Und das duerfen Rentner ebenso wie alle anderen volljaehrigen Bundesbuerger. Fuer die „Gefaehrdung“ seiner Rente koennte allenfalls der Ertrag aus diesem Gewerbe sorgen sofern der gewisse Summen uebersteigt. Hinweise dazu, Regeln fuer die Besteuerung eines solchen kleinen Gewerbes und weitere Informationen gibt es beim Finanzamt, bei der Gewerbeaufsicht, bei der Handelskammer oder anderen berufstaendischen Institutionen. Am besten ist, jemanden konkret mit den Details des Einzelfalls zu konfrontieren (verwitweter, allein lebender Rentner ohne Unterhaltsberechtigte mit einer monatlichen Rente will einen Wochenmarktstand mit getrockneten Kraeutern betreiben, der einen voraussichtlichen Umsatz von xxx bzw. einen geschaetzten Ueberschuss nach Kosten von xxx pro Monat erwirtschaftet) und sich neben buchhalterischen und steuerlichen Pflichten vor allem die Obergrenzen fuer einen moeglichen Zusatzverdienst merken!
Sicher kann er ein Gewerbe anmelden. Seine eigene Rente bleibt unangetastet, doch seine evtl Witwenrente könnte gekürzt werden.
Liegt an der Höhe seines Einkommens aber grundsätzlich ist es durchaus möglich.
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