An IDA: was will deine freundin noch wegen der rente wissen?
22 Oktober 2010
6 Comments
Sie will sich ihre 40 Jahre Renteneinzahlungen von der BfA auszahlen lassen, weil sie keine Luste hat noch 10 Jahre ohne Einkommen hier rum zu gammeln. Deshalb hat man ihr gesagt sie muss die deutsche Staatsbürgerschaft ablegen, dann besteht evtl. die Möglichkeit dass sie die Beiträge ausgezahlt bekommt. Wie sie das allerdings ohne Geld machen soll weiß sie auch noch nicht.
welche Freundin?
Warum sie sicher ist,die Rente
Wer kriegt Rente, will ich auch haben.
Dieter
hallo IDA, es tut mir leid, aber ich glaube nicht, dass ich da helfen kann. mein fall war da anders, weil ich damals schon im ausland wohnte. wo lebt deine freundin denn? wenn sie in deutschland lebt, hat sie schon sozialhilfe beantragt? das waere der erste schritt, in ihrer situation unterhalt zu bekommen. sozialhilfe ist z.z. bei etwa 300 euro pro monat, dazu gibt es mietzuschuesse und andere zuschuesse (z.b. kleiderzuschuss 2 mal im jahr und andere sach-zuschuesse).gruss runi
oh das ist ganz sicher eine falsche entscheidung, Sie soll die deutsche Staatsbuergerschaft ablegen, damit sie niemals Anspruch auf Sozialleistungen hat. Ich wuerde das niemals machen. Welches Land nimmt sie auf, wenn sie kein Geld hat ??
das ist sehr gefaehrlich, soviel Rente ist das nich, was sie da ausbezahlt bekommt. also Augen und Ohren auf.
Ich habe mich auch ins Ausland abgesetzt, meine Miete ist mein lebensunterhalt. So kann ich ausharren bis zur Rente.
Auch wenn die deutsche Staatsbürgerschaft abgelegt wird wird die Rente nicht ausgezahlt solange der Wohnsitz innerhalb der EU ist.
Habe mich selber erst vor kurzem schlau gemacht bei der BFA.
Auch im Internet der BFA nachzulesen.
Wenn die EU verlassen wird, braucht man noch nicht mal die deutsche Staatsbürgerschaft ablegen, die Rente „““ kann „““ ausgezahlt werden.
Wartezeit bis zur Auszahlung der Rente = 2 Jahre.
Beispiel:
Beantragung Rentenauszahlung 01.01.2007
Auszahlung frühestens 02.01.2009
Ausgezahlt werden nur die selbst eingezahlten Beiträge, nicht die vom Arbeitgeber.
Gleichzeitig erlöschen alle weiteren Ansprüche gegenüber der LVA oder BFA usw.
Weiss das aus sicherer Quelle vom persönlichen Beratungsgespräch bei meiner zuständigen BFA, da ich in ca. 5 Jahren mit meiner Frau nach Thailand auswandern will.
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