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Anbringen von Katzennetz an der Fassade bzw. Balkondecke ohne Genehmigung?

15 Oktober 2010 6 Comments

In einer Eigentumswohnanlage haben 2 Mieter OHNE die weiteren Eigentümer zu fragen, Katzennetze angebracht. Die
Befestigungen wurden im Abstand von ca. 10 cm in die Aussenfassade gemacht. Mit Betonbohrungen von mind. 10 cm Tiefe und das gleiche an den Balkons.
Ich nehme doch an, dass die Bausubstanz angegriffen wird/ist und das Haus nunmehr wie ein Zoo Käfig aussieht.
Wer hat Ähnliches erlebt und was kann man dagegen tun?

6 Comments »

  • Ulli said:

    Du solltest das nicht so eng sehen. Vielleicht möchtest du als Eigentümer auch mal eine Markise befestigen, die den anderen Mietern nicht gefällt. Oder eine Schüssel, oder, oder, oder. Wenn du jetzt Zirkus machst, dann musst du dich meiner Meinung nach in aller Zukunft selbst päpstlicher verhalten als der Papst. Wenn ich aus dem Fenster schaue, dann habe ich auch eher den Eindruck auf der Kirmes zu sein als in meiner Wohnung (quietschbunte Sonnenschirme, furchterregende Markisen, schäbige Fahnenstangen). Aber was soll`s, anderen gefällt es oder macht es zumindest nichts aus. Dafür meckert aber niemand mit mir, wenn ich wieder grille. Eine Hand wäscht die andere. Da du von Eigentum schreibst, haben die Katzenhalter ja auch primär ihr eigenes Eigentum durchbohrt. Katzennetze mögen dich an Käfige erinnern (mich auch). Wenn ihr aber derart kleinlich miteinander umgeht, dann baut ihr euch mehr oder weniger freiwillig eine Art Gefängnis in eurer Anlage. Ein Gefängnis, das nur von der Straße her an einen hübschen Eigentumsblock erinnert.

  • Mundo said:

    Hallo,leider ist es so bei Gemeinschaftseigentum das es eine Beschlussfassung also Genehmigung der anderen Eigentümer Notwendig ist!
    Sollte die Mehrheit dagegen sein muß das Netz wieder entfernt werden!Schau doch mal in die Nutzung bzw.Sondernutzungsrechte!
    Leider ist man nie sein eigener Herr in einer Eigentumswohnung! Selbst bei einer Markise müßen die lieben Nachbarn Ihr OK geben!

  • Schokkos said:

    in der Regel ist das in der Teilungserklärung (dort: Gemeinschaftsordnung) geregelt, was die Eigentümer dürfen und was nicht
    Aussenfassade und Balkondecke gehören zum Gemeinschaftseigentum, d.h. hier ist die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (in der laut Gemeinschaftsordnung erforderlichen Mehrheit, das kann verschieden sein) wohl erforderlich
    andererseits schließe ich mich den Vorschreibern an, dass dadurch wohl kaum die Bausubstanz angegriffen wird und man sich überlegen sollte, ob man sich wegen so etwas mit den betroffenen und vielleicht weiteren Eigentümern streiten sollte; vielleicht möchtest Du ja auch mal selber eine Markise anbringen oder ähnliches, oder benötigst für andere Dinge die (wohlwollende) Zustimmung der Miteigentümer

  • GerdP said:

    Schau was in deinem Kaufvertrag vereinbart ist oder Frage den Verwalter. Im Regelfall bedarf diese Maßnahme der mehrheitlichen Zustimmung der Eigentümerversammlung.

  • Profil said:

    Sei doch froh dann kommen die Katzen nicht heraus und kaken in Sandkasten oder laufen mit verschmutzten Pfoten über Dein Auto! Streunern nicht herum und machen noch mehr Katzen!

  • Alwin E said:

    Wie das rechtlich ist, weiß ich nicht und will ich auch nicht wissen. Aber generell wird die Bausubstanz davon nicht angegriffen, und wenn Dir Optik vor Tierliebe geht, dann möchte ich Deine anderen Probleme gar nicht erst kennen lernen.

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