Anmeldepflichtig?kleinere Arbeiten?
15 Oktober 2010
5 Comments
Wenn es jetzt wieder rauswärts geht, möchte ich aus zeitlichen Gründen,privat Rentner o.Schüler 2-4 Stunden/Woche für meinen Garten anstellen, muss ich die Person dann irgendwo anmelden oder versichern?
Frag bei der minijob-Zentrale nach dem Haushaltsscheck. Mit ihm wird sie angemeldet.
Sie ziehen einen Teil des Arbeitsentgeldes ein, aber dafür ist die Hilfe dann unfallversichert, und das ist das Geld allemal wert.
Insgesamt zahlt der private Arbeitgeber auf den Arbeitslohn 13,7 Prozent Pauschalbeiträge. Darin enthalten sind jeweils fünf Prozent für die Renten- und die Krankenversicherung, 0,1 Prozent Umlage zur Lohnfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft, eine Pauschalsteuer von zwei Prozent sowie 1,6 Prozent für die gesetzliche Unfallversicherung.
Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 200 Euro kämen also insgesamt 27,40 Euro an Abgaben hinzu. Allerdings können zehn Prozent der Gesamtausgaben, maximal jedoch 510 Euro pro Jahr, von der Steuerschuld des Arbeitgebers abgezogen werden. Statt 227,40 Euro beträgt seine monatliche Belastung damit 204,66 Euro. Unterm Strich zahlt er also nur 4,66 Euro mehr, als wenn er die Haushaltshilfe schwarz beschäftigen würde.
Wenn du mich nimmst, brauchst du es nicht.
Wenn du ihn Geld Zahlst muß du ihn anmelden,es sei den es ist“Nachbarschaftshife“
wenn du auf der sicheren seite sein willst ja, wenn dich keiner erwischt mußt du nicht, kann aber teuer werden.
Minijobzentrale und Berufgenossenschaft.
Leave your response!
You must be logged in to post a comment.
Erklärung:
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Kontakt:
Rentner Power
Dorfhaldenstrasse 16
CH 6052 Hergiswil NW
Tel.041 629 01 01
Mail an den Rentner Power
EMPFEHLUNGEN
SOS Freiwilligenarbeit