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Anmeldepflichtig?kleinere Arbeiten?

15 Oktober 2010 5 Comments

Wenn es jetzt wieder rauswärts geht, möchte ich aus zeitlichen Gründen,privat Rentner o.Schüler 2-4 Stunden/Woche für meinen Garten anstellen, muss ich die Person dann irgendwo anmelden oder versichern?

5 Comments »

  • Brezelch said:

    Frag bei der minijob-Zentrale nach dem Haushaltsscheck. Mit ihm wird sie angemeldet.
    Sie ziehen einen Teil des Arbeitsentgeldes ein, aber dafür ist die Hilfe dann unfallversichert, und das ist das Geld allemal wert.
    Insgesamt zahlt der private Arbeitgeber auf den Arbeitslohn 13,7 Prozent Pauschalbeiträge. Darin enthalten sind jeweils fünf Prozent für die Renten- und die Krankenversicherung, 0,1 Prozent Umlage zur Lohnfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft, eine Pauschalsteuer von zwei Prozent sowie 1,6 Prozent für die gesetzliche Unfallversicherung.
    Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 200 Euro kämen also insgesamt 27,40 Euro an Abgaben hinzu. Allerdings können zehn Prozent der Gesamtausgaben, maximal jedoch 510 Euro pro Jahr, von der Steuerschuld des Arbeitgebers abgezogen werden. Statt 227,40 Euro beträgt seine monatliche Belastung damit 204,66 Euro. Unterm Strich zahlt er also nur 4,66 Euro mehr, als wenn er die Haushaltshilfe schwarz beschäftigen würde.

  • manfredo said:

    Wenn du mich nimmst, brauchst du es nicht.

  • King of Queens said:

    Wenn du ihn Geld Zahlst muß du ihn anmelden,es sei den es ist“Nachbarschaftshife“

  • blumento said:

    wenn du auf der sicheren seite sein willst ja, wenn dich keiner erwischt mußt du nicht, kann aber teuer werden.

  • Sprendli said:

    Minijobzentrale und Berufgenossenschaft.

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