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Anspruch auf ALG2 während Sperre für ALG1?

17 Oktober 2010 4 Comments

Ich lebe zusammen mit meiner Mutter (arbeitslos) und meiner Großmutter (Empfängerin von Betriebs- und Witwenrente) in einer 4 Zimmer-Wohnung. Meine Mutter bezieht derzeit ALG1.
Gestern habe ich, nach Zustimmung durch meinen Arbeitgeber, mein Arbeitsverhältnis gekündigt. Es gab keine andere Möglichkeit und die Gründe für meine Kündigung zu erläutern würde zu lange dauern.
Gekündigt habe ich, weil ich die erheblichen Belastungen, die der Job mit sich breachte (3 Stunden Zugfahrt für EINE Strecke = 6 Stunden Zugfahrt pro Tag) und der oft damit verbundene Schlafmangel für mich wirklich eine dauerhaft unzumutbare Belastung darstellte, die ich nicht länger zu tragen fähig war.
Ich werde nun aber wohl um eine 3monatige Sperre nicht herumkommen. Da ich in Höhe von monatlich rund 200€ diverse Ratenzahlungen habe, stünde ich ohne Einkommen da und wüsste nicht, wie ich diese während der Sperre begleichen sollte. Außerdem bin ich ja auch während der Sperre nicht krankenversichert und müsste dringend zum Zahnarzt, da ich die Behandlung von vor ein zwei Wochen bisher aus zeitlichen Gründen noch nicht fortsetzen konnte.
Wie verhält sich das nun für mich? Habe ich Anspruch auf ALG2, da ich sonst mittellos da stehe und das Einkommen meiner Mutter und meiner Oma geradeso reicht um die Miete, Strom und Lebensmittel zu bezahlen?

4 Comments »

  • ஜ.DARK.ஜ said:

    Wenn du ALG I – Anwartschaft erworben hast, dann bist du über die Agentur für Arbeit krankenversichert, aber du erhälst wegen der dreimonatigen Leistungssperre kein Geld ausgezahlt.
    Wenn du bedürftig bist, kannst du trotz Leistungssperre ALG II beantragen (ARGE/Jobcenter).
    Die Leistungssperre wirkt aber bei ALG II in Form der 1. Sanktionsstufe, d.h. vom Regelsatz von 359,- € werden 30% abgezogen.

  • Donkey10 said:

    3 Stunden für hin und 3 Stunden zurück gehen nicht, da nur 4 Stunden Pendeln zugelassen sind (hin und zurück, zusammen)
    Du Kriegst keine Sperre, lasse dir so schnell wie möglich einen Termin für die berechnung geben und beantrage zusätzlich Hartz4, wenn das ALG1 nicht reicht.
    Viel Glück!

  • schwarze said:

    Hättest du dich besser mal vor deiner Kündigung beim AA erkundigt! Besser dein Arbeitgeber hätte dich entlassen. Wenn du dem Amt erklärst warum du gekündigt hast, könntest du Glück haben und keine Sperre bekommen.Glaub ich aber, ehrlich gesagt, nicht. Hartz 4(ALG 2)wirst du wohl nicht bekommen.Wenn du wirklich bedürftig bist, wirst du zum Sozialamt müssen.

  • DR Eisendraht said:

    Du solltest den Psychiater wechseln.

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