Anspruch auf Hartz IV trotz Geldrücklagen?
19 Oktober 2010
8 Comments
Ich wohne noch im „Hotel Mama“, doch leider müssen wir aus unserer Wohnung demnächst raus und für mich steht nun die Überlegung an, ob ich endlich in eine eigene Wohnung ziehe.
Mein Problem: Ich bin Studentin im letzten Semester und habe noch keine Abeitsstelle, die ich danach antreten kann. Ich habe in einem Fond ca. 12.000 Euro angelegt, was für meine Rente gedacht war (kein spezieller Rentenfond). Zudem besitze ich Bausparverträge im Wert von ca. 50.000 Euro.
Meine Frage: Habe ich trotzdem Anspruch auf Hartz IV oder muss ich erst meine Rücklagen aufbrauchen?
Ich würde mich über jeden Tipp freuen!
Das sogenannte Schonvermögen unter HartzIV beträgt 150 € pro Lebensjahr; darüber hinaus gehendes Vermögen ist aufzubrauchen, bevor staatliche Unterstützung gewährt wird.
erst mal aufbrauchen. wenn du hartz 4 beziehen willst mußt du erstmal dein vermögen ausschöpfen bis zu einem gewissen freibetrag. die gehen sogar an die sparbücher ran, die die großeltern für die kinder angelegt haben. eine riesen frechheit.
also tipp: alles verschwinden lassen…. konten und versicherungen auflösen, so dass dir kein vermögen nachgewiesen werden kann….;-)
du hast keinen anspruch bis deine erspaarnisse auf 1200 gesunken sind (so ca glaub ich)
hab keinen paragraphen parat aber stimmt schon^^
du bekommst solange nichts vom stadt solange du etwas hast.
mein bruder hat kein bab bekommen weil er einen bauspaar vertrag hatte.
nun hat er ihn nicht mehr und bekommt bab nachdem das geld aufgebraucht war.
bekommt man nicht was anderes wenn man studiert? grade ka wie das heisst…was man zurückzahlen muss…
ich rat dir für deine studienzeit noch zuhause leben zu bleiben^^
ist billiger 😉
gibt deine ersparnisse einfach nicht an, oder überschreibe all deinen besitz proforma auf jemand anderen, natürlich muß dieser jemand vertrauenswürdig sein, schließlich willst du deinen krempel irgendwann wieder zurück. dann klappts vielleicht
Als gemeldete Studentin hast du sowieso keinen Anspruch auf Hartz 4.Wenn du mit dem Studium fertig bist darfst du pro Lebenjahr ca 400 Euro als Freibetrag rechnen. Also wenn du z. B 30 Jahre alt bist hast du 12000 als Freibetrag. Wenn du mehr Geld hast mußt du das erst verbrauchen. Du könntest dir allerdings mit deinem Geld eine Wohnung kaufen, dann hättest du Anspruch auf Geld zum lebensunterhalt ca 350 euro plus krankenversicherung
Mal abgesehen von deinem „Vermögen“, ich bin mir nicht sicher, ob du als Studentin überhaupt Anspruch auf Hartz-IV hast.
Falls doch: dann mußt du in der Tat erstmal dein Vermögen aufbrauchen, außer ca. 150 Euro pro Lebensjahr (also etwa 3600 Euro).
Am besten, du hebst das Geld schon mal ab, dann kannst du es bis nach dem Umzug eben ausgegeben haben. Auch wenn man dir evtl. nachweisen kann, daß du bis vor kurzem diese Sparvermögen HATTEST.
Allerdings könnten die Behörden bei dir zu Hause nachsehen kommen, also laß kein Bargeld rumliegen. Besser: Schließfach, Bekannte, Postlagernd…
nee, bei so hohen rücklagen denk ich nicht, dass du anspruch auf hartz iv hast! der freibetrag ist mit 50.000€ + 12.000€ deutlichst überschritten!
Hi guck schnell, dass du die Bausparverträge usw. auflöst, nicht alle Rentenfonds sind auch Hart IV sicher. Wenn du Hartz IV beantragst, wollen die eigentlich alles wissen. Kontoauszüge, Sparbücher, eventuelle Bausparverträge usw. alles wo noch Geld sein könnte. Weil du musst erst das Geld aufbrauchen, bevor du Anspruch auf Hartz IV bekommst. Also entweder du lässt deine Verträge umschreiben, also auf jemand anderen damit dir das gesparte Geld nicht flöten geht oder du brauchst es auf und nimmst kein Hartz IV.
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