Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
24 Oktober 2010
5 Comments
Ich möchte gerne Wisen welche von diesen Ausgaben der Arbeitnehmer zur hälfte mit bezahlt (In Niedersachesen):
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer
Krankenversicherung
Rentenversicherung
Arbeitlosenversicherung
Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung zahlt der Arbeitgeber mit 50 %. Unfallversicherung zahlt er komplett. Alles andere ist vom Arbeitnehmer zu entrichten.
Die ersten drei zahlst Du alleine, die letzten drei halbe halbe.
der arbeitnehmer zahlt allein: lohnsteuer,kirchensteuer und soli.der arbeitgeber zahlt den gleichen anteil an krankenversicherung,rentenversicherung und arbeitslosenversicherung,den der arbeitnehmer auf der abrechnung hat,auch noch mal dazu.
Der Arbeitgeber ist an fast allen Sozialversicherungsbeiträgen für seine Mitarbeiter mit 50% beteiligt. Ausnahme ist die betriebliche Unfallversicherung: diese wird von Ihnen alleine zu 100% getragen
Der Arbeitnehmer zahlt Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ohne das Arbeitgeberanteile hierzu abgeführt werden.
Rentenversicherung
Absicherung der Altersvorsorge
50% Arbeitnehmer
50% Arbeitgeber
Arbeitslosenversicherung
Tritt ein bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers
50% Arbeitnehmer
50% Arbeitgeber
Krankenversicherung
Absicherung des Arbeitnehmers bei Krankheit
50% Arbeitnehmer
50% Arbeitgeber
Pflegeversicherung
Absicherung des Risikos Pflegebedürftigkeit
50% Arbeitnehmer
50% Arbeitgeber
Unfallversicherung
Versicherung gegen Unfälle während der Arbeit
100% Arbeitgeber
Hallo,
der Arbeitgeber beteiligt sich nur an den Sozialversicherungen, wie Arbeitslosen, Renten- und Krankenversicherung!
Diese Regelung gilt bundeseinheitlich!
gruß
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