Arbeitslos melden? Kindergeld? 400 Euro Job? Hilfe! ?
Hallo!
Meine Situation ist die Folgende.
Ich habe dieses Jahr mein Abitur gemacht. Habe mich allerdings nicht für ein Studium beworben, da ich erstmal ein Freiwilliges Soziales Jahr machen wollte. Nun habe ich jenes aber aus persönlichen Gründen vorzeitig nach 2 Monaten beendet. Nächstes Jahr möchte ich dann studieren, brauche aber auch keine Wartesemester, weil ich mit dem NC keine Probleme habe.
Nun ist mein Problem, dass ich gerne auf 400 Euro Basis arbeiten und nebenbei ein paar Praktika machen möchte. Ich bin allerdings auf den Erhalt von Kindergeld angewiesen, welches ich – wie ich bisher informiert bin – aber nur bekommen kann, wenn ich mich arbeitslos melden würde.
Kann ich mich 1. überhaupt arbeitslos melden, wenn ich einen 400 Euro Job ausübe, und was hätte das für Konsequenzen für mich? Bin ich verpflichtet, Angebote vom Arbeitsamt anzunehmen? Ich möchte schließlich gar nicht vermittelt werden, da ich ja diesen einen kleinen Job habe. Es geht ausschließlich um das Kindergeld.
Ich lebe mit meiner Mutter in einer „Bedarfsgemeinschaft“ – also darf ich wahrscheinlich auch nicht mehr als 400 Euro pro Monat verdienen, soweit ich weiß. Alles andere würde dann wohl angerechnet werden.
Und gibt es außerdem eine Möglichkeit, trotz fehlendem momentanen Ausbildungsverhältnis weiterhin Halbwaisenrente zu beziehen?
Die Übergangsfrist bis zum Studienbeginn beträgt außerdem über 4 Monate – wodurch diese Sonderregelung herausfällt.
Bitte um eure Hilfe!
Als Arbeitslos gilst du dann, wenn du vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehst, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchst und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehst und dich arbeitslos gemeldet hast.
Du bist, wenn du dich arbeitslos meldest natürlich verpflichtet Angebote anzunehmen etc.
Wenn deine Mutter ALG II bekommt und ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt dann ist es ja so, dass deine Mutter auch für die ALg II bekommt. Sobald du Geld verdienst wird ein Freibetrag berechnet. Bei 400 € brutto wie netto sind das 160 €. Der Rest also 240 € würden auf das ALG II angerechnet werden. Das würde deine Mutter also weniger an ALG II bekommen für dich.
Das mit der Waisenrente klappt so nicht. Erst wenn du dann dein freiwilliges soziales Jahr machst kannst du weiter die Halbwaisenrente bekommen. Oder wenn du eine Schul- oder Berufsausbildung machst.http://www.deutsche-rentenversicherung.d…
@Conny N
Der Freibetrag beim ALG II berechnet sich übrigens folgendermaßen: 100 € Grundfreibetrag zzgl. 20 % vom Rest bis 800 € zzgl. 10 % vom Rest ab 800 € bis 1200 € (ohne Kind) bzw. bis 1500 € (mit Kind).
„Erhalten Sie für ein über 18 Jahre altes Kind Kindergeld, müssen Sie Ihre Familienkasse unverzüglich benachrichtigen, wenn das Kind: erstmals über Einkünfte oder Bezüge verfügt oder sich sein bisheriges Einkommen erhöht,
seine Schul- oder Berufsausbildung oder das Studium wechselt, beendet oder unterbricht (das gilt auch, wenn sich ein Kind trotz fortbestehender Immatrikulation vom Studium beurlauben oder von der Belegschaft befreien lässt), während seiner Ausbildung zum Wehr- oder Zivildienst einberufen wird, bisher arbeitslos oder ohne Ausbildungsplatz war und nun eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt.
Wenn Sie Veränderungen verspätet oder gar nicht Ihrer Familienkasse mitteilen, müssen Sie nicht nur das zu Unrecht als Steuervergütung erhaltene Kindergeld zurückzahlen. Außerdem müssen Sie mit einer Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit oder gar mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Falls Sie nicht genau wissen, ob sich eine Veränderung auf Ihren Kindergeldanspruch auswirkt, fragen Sie bei Ihrer Familienkasse nach!“
Bei HartzIV hättest du einen Freibetrag von 130€ plus 10% vom Rest.
Um den Rest würde dein Bezug gekürzt.
Ja, du dürftest den 400€-Job annehmen, da du alles tun müsstest, um dich selber finanzieren zu können.
Und ja, du müsstest dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also dich auch auf Stellenvorschläge bewerben.
Vielleicht liest du dich mal hier durch; möglicherweise findest du hilfreiches:http://www.familien-wegweiser.dehttp://www.tacheles-sozialhilfe.dehttp://www.sozialhilfe24.de
160 Euro darfst Du davon behalten, der Rest wird angerechnet.
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