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Arbeitslos ohne Bezüge – 58 ` Vorruhestandsregelung?

17 Oktober 2010 4 Comments

Ich bin 57 J. alt und habe mit 55 J. mit meinem AG eine Vor-
ruhestandsregelung über einen Aufhebungsvertrag getroffen.
nach 18 Monate ALG-Bezug bin ich jetzt arbeitslos ohne Bezüge,
da ich wieder von meinem alten AG bis 60 bezahlt werde, danach Rente. Voraussetzung dafür ist, das ich bis dahin vom
Arbeitsamt bei der Rentenversicherung als arbeitslos gemel-
det bleibe. Jetzt muss ich dem Arbeitsamt eine Erklärung
(Fragebogen) abgeben, ob ich noch arbeitswillig bin.
Wenn ich dies verneine, kann mich das Arbeitsamt dann bei
der Rentenversicherung abmelden? Dann wären die Voraus-
setzungen für Renteneintritt mit 60 nicht erfüllt. (Arbeitslosigkeit
in den letzten 3 Jahren vor Rentenbeginn) Neues Gesetz bzgl.
58 er Regelung seit 1.1.08???

4 Comments »

  • Uwe N said:

    Du mußt Arbeitslos gemeldet bleiben!!! Erstens wird dir die Zeit in der du als Arbeits suchend gemeldet bist von der Rentenversicherung an gerechnet!!! Außer dem bekommst du in dem Alter so wiesom keine Arbeit!!!Also bist du natürlich arbeitswillig!!! Genau so wie beim Arbeitslosengeld , hat sich auch Renten mäßig etwas geändert!!! Informiere dich mal bei der Rentenberatung!!! Gibt es in jeder Stadt!!!

  • [gelösch said:

    Konkrete Anfragen erfordern einen Rechtsanwalt, sonst droht den antwortenden Usern Ärger wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz.
    Außerdem finde ich es nicht in Ordnung, mit den Fragen hier Geld für eine Rechtsberatung sparen zu wollen. Andere Leute zahlen dafür!

  • mallchen said:

    mmh … so richtig schlau werde ich aus deinen Angaben nicht … du hattest ALG I und wirst bis 60 von deinem alten AG bezahlt?
    Hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II / Hartz IV?
    Die 58er Regelung meint den § 428 SGB III – den Bezug von Arbeitslosengeld I unter erleichterten Bedingungen. D.h. man hat dann was unterschrieben, dass man der Vermittlung nicht mehr zur Verfügung stehen will, dafür aber zum frühest möglichen Termin in Rente geht (ohne Abschläge natürlich).
    Die Regelung galt aber nur für Personen die vor dem 31.12.2007 bereits 58 Jahre alt sind.
    Keine Ahnung was die Arbeitsagentur da von dir will.
    Deine Rentenzeiten bekommst du auch, wenn du dich alle drei Monate arbeitslos meldest bzw. zu den Terminen beim Vermittler gehst.

  • nelli said:

    An Deiner Stelle würde ich die Frage nach der Arbeitswilligkeit erst mal mit Ja beantworten. Kann Dir ja nichts schaden. Diese 58er Regelung gibt es seit dem 01.01.2008 so viel ich weiß, nicht mehr. Das bedeutet dass Du, wenn Du 58 Jahre alt geworden bist, zwangsverrentet wirst von der ARGE und zwar mit hohen Abschlägen.

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