Arbeitslosengeld auch wenn man finanziell gut dasteht?
Mein Papa wird im Sommer arbeitslos (Autobauer). Steht ihm dann arbeitslosengeld zu? Er hat ja sein Leben lang eingezahlt. Die Angst ist nur da, weil einige sagten, er muss erst mal sein ganzes „gehortetes“ Geld (Lebensversicherung, private Rentenversicherung, Fonds, festangelegtes Geld) ausgeben und dann würde er erst arbeitslosengeld bekommen. Stimmt das? Oder steht ihm gleich das Geld vom Amt zu?
Es ist ja auch nicht einfach eine Lebensversicherung zu kündigen. Auch an die Fonds kommt er so nicht ran.
Daher hat er zwar Geld- aber alles bei der Bank. Durch die ganze Kurzarbeit ist auch in letzter Zeit nicht soviel rübergekommen, dass man zur „Überbrückung“ hätte sparen können.
Und wisst ihr, wie das mit der Abfindung ist. Die muss man doch beim Arbeitsamt auch mit angeben.
Arbeitslosengeld bekommt er auf jeden Fall.
Mindestens ein Jahr lang.
Sollte er danach Arbeitslosengeld 2 bekommen, dann sieht es natürlich anders aus.
Dann muss er alles offenlegen.
Ja.
„Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind: Sie müssen arbeitslos sein, Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben und Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.
Nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) werden zwei Arten der Meldung bei der Agentur für Arbeit unterschieden:
1. Arbeitssuchendmeldung
Die Arbeitssuchendmeldung ist erforderlich, damit Sie die Agentur für Arbeit bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle unterstützen kann.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitssuchendmeldung besteht spätestens drei Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses. Sie muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.
Damit Sie die Fristen nicht versäumen, besteht die Möglichkeit, sich auch telefonisch unter der Telefonnummer 01801 – 555 111 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend) arbeitsuchend zu melden. Voraussetzung für die Wirksamkeit der telefonischen Meldung ist jedoch, dass Sie die persönliche Arbeitsuchendmeldung nach terminlicher Vereinbarung in der Agentur für Arbeit nachholen. Dies erspart Ihnen zusätzliche oder unnötige Wege und Wartezeiten.
Auch wenn der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung in Aussicht stellt oder der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird, besteht die Pflicht zur Meldung.
Bitte beachten Sie, dass eine Sperrzeit von einer Woche eintreten kann, wenn Sie sich nicht – wie oben beschrieben – bei einer Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.
2. Arbeitslosmeldung
Die Arbeitslosmeldung dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche. Sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.
Formulare für die Arbeitslosmeldung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit, sie stehen nicht im Internet zur Verfügung.“
bis auf einen gewissen freibetrag muss er tatsächlich erst alles aufbrauchen, bevor er arbeitslosengeld bekommt. geschmacklos und ungerecht, wenn du mich fragst.so steuert man in die vorprogrammierte altersarmut, aber wie unsere kinder und jugendlichen sind die alten in unserem land kein erwähnenswertes thema und eine lobby haben sie schon gar nicht. hauptsache, sie haben sich den buckel krummgeschuftet. ich weiß nicht, wie alt dein papa ist, aber aus einer ungekündigten stellung heraus findet man eher einen job als als arbeitsloser. er sollte sich also jetzt schon überall bewerben, damit ein übergangsloser firmenwechsel möglich ist.
alles gute…
nachtrag: sorry, ich hab meinen fehler eben bemerkt und ich habe auch überhaupt kein problem damit, es zuzugeben und öffentlich kundzutun. irgendwie war in meinem kopf das hartz IV-prinzip manifestiert. du brauchst meiner obigen aussage also keine beachtung zu schenken. ihm steht natürlich erst mal arbeitslosengeld zu.
entschuldige bitte und nochmals alles gute…
Hat er immer gearbeitet und Arbeitslosengeld einbezahlt, dann hat er auch einen Anspruch darauf, egal wievviel Geld er auf der Bank hat.
Das ist gesetzlich geregelt.
Abfindung muss man angeben und ab einem bestimmten Betrag wird das auch nicht angerechnet.
Sobald er weiß, ab wann er arbeitslos ist, muss er das aber beim Arbeitsamt melden.
Deinem Vater steht auf jeden Fall Arbeitslosengeld zu. Es sind 67% des Nettogehalts. Arbeitslosengeld bekommt er aber nur für einen bestimmten Zeitraum. Dies hängt vom Alter ab.
Um Arbeitslosengeld zu beziehen muss er auch nicht seine Ersparnisse aufbrauchen. Dies wäre der Fall, wenn er Hartz IV beziehen muss und selbst da hat man noch „kleine Freibeträge“.
Die Abfindung muss man dem Arbeitsamt melden. Wenn die Kündigungsfristen eingehalten worden sind, dann hat dein Vater keine Anrechnung aufs Arbeitslosengeld.
Arbeitslosengeld bekommt er definitiv.
Wie die Abfindung angerechnet wird, hängt von der Höhe ab. Kann sein, dass er das Arbeitslosengeld erst bekommt, wenn die Abfindung aufgebraucht ist.
Aber die Abfindung wirkt sich nicht verkürzend auf die Zahlung aus, sie schiebt sie nur auf.
Das reguläre Arbeitslosengeld bekommt auf alle Fälle für die Zeit, die ihm zusteht.
Auch die Abfindung wird nicht angerechnet, wenn es eine betriebsbedingte Kündigung ist. Sie steht ihm auch in voller Höhe zu. Anders sieht es dann bei Hartz IV aus.
Das Arbeitslosengeld 1 bekommt er auf jeden Fall. Wenn es dann zum arbeitslosengeld II kommt, muss er alles angeben. Bis dahin hat er sicher Möglichkeiten an angespartes Geld zu kommen.
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