Auskunftspflicht in der Rentenversicherung?
19 Oktober 2010
3 Comments
Ich lebe seit etwa 10 Jahren im europäischen Ausland.
Um meine Unterlagen zu vervollständigen habe ich von der deutschen Rentenversicherung eine Aufstellung meiner deutschen Beitragszeiten erbeten. Mit dieser Aufstellung erhielt ich einen Stapel Formulare, in der eine Unmenge persönlicher Informationen erfragt werden, alles ausser der Farbe meiner Unterwäsche. Bin ich wirklich auskunftspflichtig, obwohl ich im Ausland lebe und keine Leistungen in Anspruch nehme? Da ich weniger als 5 Jahre Beiträge gezahlt habe, besteht ohnehin kein Leistungsanspruch.
Die RV ist eine Behörde und es geht nie ohne Unmengen Formulare. Ob Du später keinen Leistungsanspruch hast, hängt von der jeweiligen Gesetzeslage ab. Man überweist auch Beträge an die ausländische RV. Auch kann es sein, dass Du mehr Zeiten hast, als Du selbst meinst, zB Schulausbildung, Arbeitslosigkeit, Kinder bekommen. Dies muß vorher alles abgeklärt werden, damit Du eine richtige Aufstellung erhältst. Deshalb alles ausfüllen. Vielleicht kannst Du durch eine geringe Zuzahlung dann die 5 Jahre überschreiten.
ja,diese angaben werden jahrgangsweise abgefragt und man muß auskunft geben. wenn das die erste anfrage ist, schreib deine daten grob auf und schicke sie zurück. die werten das dann aus und wenn noch weitere angaben nötig sind, wirst du nochmal angeschrieben.
bei mir bestht auch kein leistungsanspruch aber man weiß ja nie…studienzeiten werden ja auch vielleicht irgendwann angerechnet und so…
machs einfach..ich hab mich auch erst drüber aufgeregt, aber es ist echt nicht schlimm.
Ja Auskunft geben
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