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Ausserordentliche Kündigung eines Gewerbemietvertrags wegen Beendigung der Aktivität?

15 Oktober 2010 6 Comments

Hallo liebe Nutzer,
wir sind langsam am verzweifeln und hoffen ihr könnt uns weiterhelfen.
Wir haben für eine Nebenstelle unseres nicht eingetragenen Vereins (Renten- und Sozialberatungsstelle) am 14.09.09 einen Mietvertrag abgeschlossen.
Da sich die Aktivität dieses Büros nicht so entwickelt hat wie wir es uns vorgestellt haben, sahen wir uns leider gezwungen, diese Nebenstelle nach 7 Monaten zu schließen.
Unser Problem ist nun, dass wir aus dem Vertrag anscheinend nicht aussteigen können, da der Vertrag (wegen wenigen Tagen verspätung) um 1 Jahr verlängert wurde. Dies bedeutet nun, dass wir die Miete bis September 2011 bezahlen müssen. Dies ist für uns leider unmöglich, da wir ja wie gesagt, unsere Aktivität in diesem Nebenbüro einstellen mussten und somit auch für dieses Büro keine finanzielle Unterstützung mehr „von oben“ bekommen.
Meine Frage ist nun :
Gibt es eine Möglichkeit irgendwie aus diesem Vertrag auszusteigen?
Was können wir unternehmen?
Wir bedanken uns vielmals im Voraus für eure Antworten!

6 Comments »

  • zungenko said:

    Einen Anspruch aus dem Vertrag vorzeitig raus zu kommen habt ihr nicht. Ihr solltet euer Problem dem Vermieter mitteilen und ihn fragen, ob er mit einem Aufhebungsvertrag (Änderungskündigung) einverstanden wäre und euch vorzeitig aus dem Vertrag entlässt. Eventl. könnt ihr als Lockmittel für die Zustimmung etwas anbieten, z.B. neu streichen oder ähnliches.

  • Quasimodos Klon said:

    Wird wohl darauf ankommen, wer die Mietpartei ist. Wenn es ein Verein als juristische Person ist, dürfte der Mietvertrag hinfällig sein, wenn der Verein nicht mehr existiert. Sind als Mieter natürliche Personen eingetragen, dürfte es kompliziert werden. Wenn aber nur eine Nebenstelle geschlossen wird und der Verein weiter existiert, besteht auch für den Verein die vertragliche Pflicht zur Erfüllung. Für solche Rechtsfragen gibt’s Anwälte, die das besser beurteilen können und für ihre Beratung auch haften. Suche einen Fachanwalt für Mietrecht.

  • proslas said:

    Die einzige Möglichkeit, die sich bietet ist das ihr versucht euch mit eurem Vermieter zu einigen. Wenn euer Vermieter sich nicht auf eine Lösung einläßt gibt es nur noch die Chance, das er einen Nachmieter akzeptiert, der in euren Vertrag eintritt.
    Wünsche euch viel Glück

  • Sprendli said:

    Sprecht mit dem vermieter. Was nutzt es ihn wenn er auf dem Vertrag besteht und kein Geld bekommt. Auch sei zu erwähnen, dass Ihr Euch das früher überlegen musstet. Ein Jahr Kündigung wird auch bei Gewerbeverträge selten abgeschlossen. Euch war die Kündigungsfrist bekannt.
    Ihr habt auch die Möglichkeit eine Untervermietung bis zum Vertragsende.

  • Hardy said:

    Ich sehe überhaupt keine Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Aber Untervermietung oder so wurde ja schon von anderen hier erwähnt; sprich mal den Vermieter darauf an.
    Grundsätzlich gilt bei Gewerbemietverträgen der grundgesetzlich garantierte „Schutz der Wohnung“ und damit die starken Rechte des Mieters nicht, eben, weil es keine Wohnung, sondern nur gewerblich genutzter Wohnraum ist.

  • DR Eisendraht said:

    Gibt es nicht. Gewerbemietverträge sind nicht sozial gebunden.

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