Auszahlung Jahresurlaub 2009 bei AU Erkrankung ?
17 Oktober 2010
4 Comments
Bin im öffenlichen Dienst tätig. Konnte meinen Urlaub in 2009 nicht nehmen und meine AU besteht fort und wird in eine EU Rente auslaufen. Was geschieht mit meinem Urlaub. Kann er auch ausgezahlt werden, weil ich voraussichtlich nicht mehr arbeiten kann?









Da ist der Geselle nun schon ein ganzes Jahr krank geschrieben und nun soll er auch noch seinen Jahresurlaub ausgezahlt bekommen? Genau so ist es: Der Europäische Gerichtshof hat im Januar entschieden, dass Arbeitnehmer ihren Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht verlieren, wenn sie ihn wegen einer Krankheit nicht antreten konnten. Das Bundesarbeitsgericht hat am 24. März 2009 bestätigt, dass das auch für Deutschland gilt.
ob das selbe auch im öffentlichen Dienst gilt weiß ich nicht.
Nur wer arbeitet hat auch Urlaubsanspruch……….
Aufpassen, wenn der Rentenbeginn rückwirkend ist mußt du das gesamte Krankengeld zurückzahlen.
Also lieber ganz ruhig bleiben………
Hi, ja wenn du ihn nicht mehr nehmen kannst wird er ausgezahlt, frage bei deiner Lohnbuchhaltung, die kennen sich aus damit!!! :-)))
Auf AU-Zeiten besteht kein Urlaubsanspruch.
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