Beamte und bundesknappschaft?
25 Oktober 2010
4 Comments
Hallo, es ist einfach zu kombliziert. mein angestellter ist beamter und nebenbei bei mir im Geschäft auf stundenbasis beschäftgt. Er ist kein minijober, welche man ja bei der Bundesknappschaft anmelden muß. Auch Rentenbeiträge muß er lt. Gesetz nicht zahlen. Und schon gar nicht Krankenkasse. Aber die krankenkassen sagen ich muß ihn bei der Bundesknappschaft anmehlden? Wozu? ich versteh das alles nicht mehr.Weiß jemand eine beweissbare Antwort, was ich jetzt wirklich muß?
Bin mit meinem Latain am Ende..
Bitte um Antwort. Danke…
Als was ist er denn angestellt wenn nicht als Minijobber?
Wieviel Latain sprichst Du denn? Um es nicht zu kombliziert zu machen. Ob er als Beamter arbeitet oder nicht ist voellig egal. Da ich davon ausgehe, dass Du keine Beamte beschaeftigst muss er genau wie jeder andere Sozialabgaben zahlen. Das ist auch absolut fair, denn wenn Du einen Nichtbeamten bescheaftigst zahlt der auch zusaetzlich, obwohl er ueber seine Haupttaetigkeit versichert ist.
also als Beamter muss er nix zahlen, aber doch nur für seinen Beamtenjob.
Entweder meldest ihn ganz normal an oder Du zahlst ihn als Freiberufler. Weiß aber gar nicht ob er als Beamter nebenbei überhaupt arbeiten darf?
Geh zu Deinem Steuerberater der sollte sich da auskennen
Da ihr Angestellter Beamter ist muss er seine Nebentätigkeit bei seinem Dienstherren anzeigen bzw. wenn die Stundenzahl über 20 Wochenstunden regelmäßig geht , genehmigen lassen.
Ebenfalls genehmigungspflichtig ist es für den Beamten wenn eine Überschneidung mit seinen Dienstpflichten möglich wäre ( Polizist-Nebenjob Warenhausdetektiv … Bauamtsmitarbeiter-Architektenbüro….)
Sie sind als als Arbeitgeber auf der sicheren Seite wenn sie die Auflagen die ihrem Mitarbeiter von seinem Dienstherren vorgegeben wurden..zB. 2 te Steuerkarte und sofern privat krankenversichert ,dies seiner Kasse mitzuteilen,befolgen.
Die Zeiten wo ein Beamter alleine von seinen Dienstbezügen leben konnte sind leider vorbei.Beamte auf Lebenszeit können nicht entlassen werden-Sklaven werden verkauft.
(Natürlich können auch BAL entlassen werden,wenn sie wg. einer Straftat mit mehr als 1 Jahr Haftstrafe verurteilt werden…oder ihre Tat dem Ansehen des Berfstandes schädlich war…der Polizist als Warenhausdieb…)
Aber zu ihrer Frage wenn nicht alles klar ist, fragen sie bei der zustimmenden/genehmigenden Behörde ihres Mitarbeiters nach.
Leave your response!
You must be logged in to post a comment.
Erklärung:
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Kontakt:
Rentner Power
Dorfhaldenstrasse 16
CH 6052 Hergiswil NW
Tel.041 629 01 01
Mail an den Rentner Power
EMPFEHLUNGEN
SOS Freiwilligenarbeit