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Bekommt eine Ehefrau im Falle des Todes ihres arbeitslosen Ehemannes weitherin für 3 Monate Arbetslosengeld?

15 Oktober 2010 9 Comments

wenn ein Arbeitslsoengeldempfänger plötzlich verstirbt, bekommt die Witwe dann noch sein Arbeitslosengeld für weitere 3 Monate ? – bei Rentner ist das ja so…

9 Comments »

  • FrauHolle DR nur mit Begründung said:

    Nein, ab dem Tag hat sie Anspruch auf Witwenrente vom Rentenversicherungsträger.

  • Hilfe said:

    Nein!

  • hum095 said:

    Kann ich mir nicht vorstellen!
    Also laß ihn am Leben!

  • ஜ.DARK.ஜ said:

    nein wird auf den Tag genau abgerechnet,zuviel gezaltes ALg wird zurück verlangt .

  • hera said:

    Kann ich mir nicht vorstellen, durchaus denkbar, dass der Anspruch mit dem Tag des Todes erlischt.

  • Mo Jo said:

    So traurig es klingt, mit dem Tod erlischt der Anspruch.

  • Komet said:

    Das hat nicht viel mit traurig zu tun.
    ALG2 richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
    Einer bekommt den vollen Satz, der Partner einen verminderten. Wenn der eine Partner stirbt, ist das sehr schlimm, aber da ALG 2 nur zur Grundsicherung gedacht ist, ist sie dann für den Verstorbenen nicht mehr „nötig“.
    Beihilfen für die Beerdigung gibt es weiterhin.
    Zu viel gezahltes ALG2 wird tatsächlich zurückgefordert, allerdings wird es verrechnet. Denn mit dem Tod des Partners erhöht sich der Bedarf beim verbliebenen vom verminderten Satz auf denn vollen.
    Ich weiß wie grausam fachlich sich das alles anhört. Aber eine Behörde MUSS nach Gesetz arbeiten. Eine andere Wahl haben sie nicht.

  • ossibrau said:

    nein-sie muß dann witwenrente beantragen.

  • Peter K said:

    Der Bezug von Arbeitslosengeld endet mit Ablauf des Bewilligungszeitraumes, mit Arbeitsaufnahme oder eben mit dem Tode des Leistungsbeziehers. Es ist ein individueller Anspruch, der nicht „vererbt“ werden kann.

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