Bekommt man auch als Azubi Krankengeld?
19 Oktober 2010
3 Comments
Hallo,
ich bin Azubi im 1. Lehrjahr, bin aber wegen Psychotherapie bereits seit dem 3.11. krankgeschrieben.
Ich habe erfahren, dass man ab der 6. Woche Krankengeld bekommt.
Gilt das auch als Azubi? Ich verdiene 300 Euro, bekomme 190 Euro Halbwaisenrente und 150 Euro Kindergeld pro Monat.
Ich möchte gerne wissen wie es finanziell für mich aussehen würde, da ich eine eigene Wohnung habe.
Laufen Kindergeld und Halbwaisenrente dann weiter, falls ich Krankengeld bekomme? Und wieviel wäre das bei meinem Einkommen?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte, der sich damit auskennt.
Danke schonmal im Vorraus.
du bekommst nach der 6. Woche Krankengeld. Das sind in etwa 60 oder 67 % deine normalen Gehalts.
Also hast du finanzielle Einbußen.
Die Halbwaisenrente und das Kindergeld laufen weiter. Wie lange die Halbwaisenrente im allgemeinen gezahlt wird, weiß ich ja nicht, aber Kindergeld wird dir bis zum 25. Lebensjahr gewährt, wenn du bis dahin noch eine Schule besuchst oder eine Ausbildung machst.
Erkundige dich beim Amt, ob dir dann Wohngeld oder andere finanzielle Unterstützung zusteht.
Ab der 7. Woche bekommt jeder Pflichtversicherte Krankengeld, das sich nach der Höhe der sonstigen (beitragspflichtigen) Bezüge richtet.
Hallo,
auch als AZUBI bekommt man Krankengeld.
Die Lohnfortzahlung, vom Arbeitgeber erhälst du bis 6 Wochen lang.
Dann ab der 7. Woche, bis Ende der Krankheit, oder bis Anfang der Arbeitsaufnahme, erhälst du von deiner Krankenkasse das Krankengeld und das auch als AZUBI, denn du bist Pflichtversichert und das steht allen Pflichtversicherten zu.
Hier schickt dir die Krankenkasse ein Schreiben, was dein Doc dann ausfüllen muß, darin ist die zu erwartende Zeit des Krankseins üngefähr bestimmt. Ist dieser Zeitpunkt dann überschritten, so muß du nochmals so ein Schreiben bekommen und dein Doc muß das dann wieder ausfüllen. Nach Abgabe dieser Schreiben wird dir dann dein Krankengeld überwiesen.
Das Krankengeld ist, aber hier bin ich nicht sicher, 65% des vorherigen Einkommens, wie und ob dies auch für AZUBIS zutrifft, da bin ich mir auch nicht sicher.
Frage mal deine Krankenkassse, die helfen dir gerne und geben dir auch da ne genaue Auskunft.
Das Kindegld und das Halbwaisengeld müßte da so weiterlaufen.
Das heißt dann 300,- die vollen 6 Wochen, und dann danach 65 % davon Ist dann 300 : 100 * 65 = 195,-.
Also zusammen:
4 Wochen 640,- € wie gehabt
2 Wochen 320,- € wie gehabt,
zusammen die ersten 6 Wochen dann 960,- €
und dann ab der 7. Woche, wenn das mit den 65% so ok ist nur noch 365,- €. im Monat (einschließlich Kindergeld + Halbaisengeld)
Dies immer vorrausgesetzt es stimmt mit den 65% es kann auch sein das dein AZUBI Gehlt voll durchläuft. Dies müßte auch in deinem Lehrvertrag stehen.
Schau halt da mal nach, fragen kannste auch bei deiner Gewerkschaft, wenn du in einer bist. Oder bei eurem Lehrlingswart oder deinem Lehrmeister, die müssen dir da auch helfen.
Euer Klassenlehrer hilft dir auch frag halt mal.
Soviel zum Krankengeld.
Und nun kommt das berühmte ABER, da gibt es noch andere Punkte die du beachten mußt. Als AZUBI hast du doch nen Lehrvertrag abgeschloßen. Hier mußt du mal nachsehen was da alles drinnen ist, im Falle einer Erkrankung, was an Fristen du wahren mußt. So zum Beispiel kann sich die Lehrzeit bei länger andauernder Krankheit verlängern. Ja es kann auch zum schlimmten Fall kommen, wenn es lange dauert mit der Kranheit, das dich die Firma dann aus dem Lehrertrag entläst. Den kündigt mit der Begrünung, das du für den Beruf Gesundheitlich nicht geeigenet bist.
Du sollstetst auf jeden Fall versuchen wärend des Krankseins die Berufsschule weiter zu besuchen. Da hast du dann immer was in der Hand, denn du hast doch den guten Willen gezeigt.
Wünsche dir alles Gute und gute Besserung
rjs
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