Bekommt meine zweite Frau im Falle einer scheidung auch noch was von meiner Rente?
15 Oktober 2010
5 Comments
Ciao : )
Leider ja : (
Wenn du mehr in die Rentenkasse gezahlt hast.
Es werden euer beiden Rentenanteile ausgerechnet(deine -die der ersten Frau) und wenn du dann mehr hast als sie, bekommt sie einen Anteil von deinen.
Tut mir echt leid, aber so sind die Gesetze : (
LG Nicoleta
Leider ja.“das ist ja das schöne an diesem Land.Gleichberechtigung heisst auch das Mann zahlt und Frau bekommt“.Da gegen sollten die da oben mal was unternehmen.Aber so lange eine Frau solche Entscheidungen mit zu fällen hat wird sich da wohl nicht viel ändern.
Dir geht es es nicht um die Rente, sondern ob Dein Kerl ein vernünftiges Argument hat,Dich nicht heiraten zu wollen oder ob er es nicht vorgibt und in Wirklichkeit keine Heiratsabsichtigen hat.
Das beschäftigt Dich so sehr, daß Du hier sogar in die Rolle Deines „Schätzchens“ schlüpfst.
Ich verweise auf meine Antwort, die ich Dir in Deiner Eigenschaft als zweifelnde heiratswütige Frau gegeben habe.
Entscheiden mußt Du selber wenn Du Klarheit hast.
Ja der Versorgungsausgleich wird beim Scheidungsverfahren durchgeführt.Das heißt derjenige der höhere Rentenanwartschaften erzielt hat muß dem anderen einen Teil abgeben.Es sei denn man habt durch Notariellen Ehevertrag den Versorgungsausgleich ausgeschlossen.
Auf diese Frage kann kein kein klares „Ja“ oder „Nein“ sagen. Im Falle einer Scheidung wird bei den in der Ehe gesammelten Anwartschaften ein Ausgleich geschaffen. Dabei gibt es bestimmte Regeln und natürlich auch Ausnahmen. Erwirbt zum Beispiel die Frau mehr Anwartschaften dann muss sie abgeben. Das Ganze hängt individuell von euren beiden Anwartschaften an die ihr gesammelt habt.
Lass Dir nicht irgendwelchen Blödsinn erklären sondern geh zu deinen Rentenversicherer und lass es dir dort von den Fachleuten erklären. Schon im Warte Raum findest Du interessante Hefte wo vieles erklärt ist.
Na klar…..der Versorgungsausgleich gilt für jede Ehe ! Es sei denn, er wird vorher per Ehevertrag (notariell) ausgeschlossen.
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