Für die ersten 3 Monate erhalten Sie als Witwe beziehungsweise Witwer die volle Rente, die Ihrem verstorbenen Ehegatten zugestanden hätte. Man bezeichnet dies als so genanntes Sterbevierteljahr.
Während des Sterbevierteljahres erfolgt keine Einkommensanrechnung.http://www.deutsche-rentenversicherung-b…
# 15 Oktober 2010 at 22:47
Schlaume said:
Hallo
Also die gesetzliche Rente einens Verstorbenen, wird für 1 Monat also den Sterbemonat ohne Kürzung ausgezahlt.
Danach kommt es darauf an, ob der Verstorbebene einen Ehepartner hatte oder nicht.
“ Wenn ja “ bekommt der Partner noch für 3 Monate die volle Rente ausgezahlt. Ab den 4 Monat giebt es die gekürzte Witwen/Witwer Rente. Die kann nach altem Recht 60% der bisherigen Rente sein. Nach neuem Recht sind es nur noch 55% der bisherigen Rente.
“ Wenn es keinen Ehepartner giebt „, wird die Zahlung der Rente eingestellt.
# 16 Oktober 2010 at 04:32
aVorname said:
Hallo,
ja nach dem Tod des Mannes bekommt die Witwe drei Monate die Rente. Das nennt sich Vorschußrente. Da hat sich noch nichts geändert. Erst nach drei Monaten bekommt die Witwe dann ihre Witwenrente.
Viele Grüße…
# 16 Oktober 2010 at 09:00
Zimmerli said:
Das ist immer noch so und hat sich auch nicht geändert und man muss ja dann gleich die Witwenrente beantragen.
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Die Rentner/innen legen selber fest, welchen Lohn sie für ihre Dienstleistungen haben wollen. Das ist Abmachungssache zwischen ihnen und ihrem „Kunden“.
Für die ersten 3 Monate erhalten Sie als Witwe beziehungsweise Witwer die volle Rente, die Ihrem verstorbenen Ehegatten zugestanden hätte. Man bezeichnet dies als so genanntes Sterbevierteljahr.
Während des Sterbevierteljahres erfolgt keine Einkommensanrechnung.http://www.deutsche-rentenversicherung-b…
Hallo
Also die gesetzliche Rente einens Verstorbenen, wird für 1 Monat also den Sterbemonat ohne Kürzung ausgezahlt.
Danach kommt es darauf an, ob der Verstorbebene einen Ehepartner hatte oder nicht.
“ Wenn ja “ bekommt der Partner noch für 3 Monate die volle Rente ausgezahlt. Ab den 4 Monat giebt es die gekürzte Witwen/Witwer Rente. Die kann nach altem Recht 60% der bisherigen Rente sein. Nach neuem Recht sind es nur noch 55% der bisherigen Rente.
“ Wenn es keinen Ehepartner giebt „, wird die Zahlung der Rente eingestellt.
Hallo,
ja nach dem Tod des Mannes bekommt die Witwe drei Monate die Rente. Das nennt sich Vorschußrente. Da hat sich noch nichts geändert. Erst nach drei Monaten bekommt die Witwe dann ihre Witwenrente.
Viele Grüße…
Das ist immer noch so und hat sich auch nicht geändert und man muss ja dann gleich die Witwenrente beantragen.
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Erklärung:
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Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Kontakt:
Rentner Power
Dorfhaldenstrasse 16
CH 6052 Hergiswil NW
Tel.041 629 01 01
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