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Berechnung Unterhalt für Schwiegermutter im Bezug auf Änderung der eigenen Einkommensverhältnisse?

14 Oktober 2010 2 Comments

Durch Änderung der Pflegestufe ist zum Zwecke der Deckung von ungedeckten Heimkosten vom Sozialamt eine Anforderung an mich ergangen alle Vermögens- und Einkommensverhältnisse offen zu legen.Dazu soll ich von meinem Arbeitgeber für die letzten 12 Monate eine Bescheinigung über die Arbeitsverdienste beibringen. Nun hat sich seit diesem Monat mein Arbeitsverhältnis geändert. Ich bin offiziell Rentner – ist es da erforderlich die Arbeitgeberbescheinigung der letzten 12 Monate noch zu erbringen -dann wäre ja die Ermittlung der evtl. zu leistenenden Zuschüsse auf einer falschen Basis errechnet, oder sollte ich in diesem speziellen Fall die Einzelheiten für die letzten 12 Monate nicht erbringen sondern auf die neue Rentnersituation mit dem Sozialamt Kontakt aufnehmen ????????????

2 Comments »

  • mausekat said:

    Für deine Schwiegermutter musst du doch gar nicht zahlen. Du bist nicht verwandt. Du musst nur mit deiner Frau Gütertrennung machen. Wenn die kein eigenes Einkommen hat, zahlt Papa Staat.

  • delphin said:

    Hallo
    du bist nich Unterhaltspflichtig für deine Schwiegermutter sondern deine Frau. Wenn deine Frau nicht arbeitet dann muss das Sozialamt alles Übernehmen. Wenn sie es nicht einsehen immer wiederspruch gegen den Bescheid vom Sozialamt einlegen.

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