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Berufsausbildungsbeihilfe für Behinderte!Ist dies eine vermögensabhängige Sozialleistung?

19 Oktober 2010 2 Comments

Wie weit können Eltern mit zur Miitfinanziereung herangezogen werden,wenn sie in Rente sind?

2 Comments »

  • Jürgen NRW said:

    Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird als Sozialleistung (SGB III) durch die Agentur für Arbeit gezahlt. Grundsätzlich wird da erstmal nicht zwischen Auszubildende ohne oder mit Handicap unterschieden. Für die Gewährung werden das Einkommen der Eltern (dazu gehört auch die Rente) und das Einkommen und das Vermögen des Auszubildenden herangezogen.
    Die Voraussetzungen und die Berechnung (mit Beispiel) kannst du hier http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsausbi… nachlesen.
    BAB Seite der Agentur für Arbeit: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27986/ze…
    BAB Rechner: http://babrechner.arbeitsagentur.de/

  • Johann said:

    Hallo, du! Ich weiß nicht, von wo du bist, aber ich schick dir hier einmal eine Seite, die dir vielleicht helfen kann: http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Di…
    lg. Johann

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