Betriebsrente auch für die/den Witwe/Witwer?
19 Oktober 2010
3 Comments
Mit 65 bekomme ich von meinem Arbeitgeber eine Betriebsrente. Geht diese Rente automatisch auch auf meinen Ehepartner über wenn ich versterbe? In dem Vertrag ist diesbezüglich nichts zu entnehmen.









Üblicherweise mit 60 % der Rente, ja. Sollte in den Versicherungsbedingungen stehen.
Nein!
Dies muss extra vereinbart sein, z.B. in Form einer sogenannten Rentengarantiezeit oder einer Witwenzusatzabsicherung (WIZ).
Die Rentengarantiezeit kann individuell im Rahmen der Vorgaben gestaltet werden. Z.B. RGZ 15 Jahre heißt, dass der/die Begünstigte nach Ableben des VN die Rente auf Zeit weiterbezieht.
Renteneintritt mit 65
RGZ 15 Jahre
VN verstirbt mit 70
Weiterzahlung der Rente an Begünstigt(n) für 10 Jahre
Bei WIZ kann der Prozentsatz der übertragenen Rente festgelegt werden. Höchstgrenze meines Wissens 55%.
Achtung: Beide Wege sind nur auf Kosten der Rendite (niedrigere Rente) oder höherer Monatsprämien (gleiche Rente) möglich, da sich dadurch der Risikoanteil erhöht!
Frag doch einfach mal im Betrieb (vielleicht im Personalbüro) nach, ob es eine Witwenrente gibt.
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