Darf der Vermieter die Katze verbieten , wenn im gleichen Haus Hunde sind?
15 Oktober 2010
18 Comments
Eine Freundin hat eine Kleine Katze vor dem erschlagen werden gerettet,der Vermiter will das die Katze aus dem Haus kommt . Obwohl sie diese wenn sie nicht da ist zu ihrer Schwester bringt . und im gleichen Haus hunde leben.bitte antworten mit paragrafen und sonstigem Hinweis.
Vielen lieben Dank für eure Hilfe.
Dein Mietvertrag umschreibt das ganz genau!
hi,
wenn Hunde erlaubt sind, dann sind auch Katzen erlaubt, rein rechtlich gesehn, von Vertrag der Haustiere….
so viel ich weiss aus erfahrung und informiert bin als katzenbesitzerin, muss dieses im mietverhältnis oder vertrag genaustens festgelegt sein, dass keine haustiere gehalten werden dürfen, aber das gilt dann für ALLE!!!
hoffe, dir etwas geholfen zu haben! lg sabi
Er kann die Katze nicht verbieten, wenn er jemand anderen im Haus einen Hund erlaubt. Es herrscht gleiches Recht für alle.
Mit den Paragraphen und hinweisen wäre es einfacher zu wissen welche Klauseln im Mietvertrag stehen.
Aber im allgemeinen kann ich sagen, wenn man hunde halten darf , darf man erst recht Katzen halten.
Siehe in Deinen Mietvertrag! Jeder Vermieter hat eine andere Auslegung.
Normalerweise gilt: Solange ein Kleintier in der Wohnung gehalten wird ist dem nichts entgegen zu setzen.
Grundsätzlich gilt, daß Käfigtiere und Tiere, die das Katzenklo benutzen können nicht verboten werden dürfen.
Geht die Katze nun aber ständig durch das Treppenhaus ein und aus, kann von einer Abnutzung gesprochen werden. Dann kann der Vermieter es verbieten.
Die Faustregel ist ein Hund erlaubt, sind Andere auch erlaubt ist so nicht richtig!
Ist der Vermieter fair, so macht er aber einen Generellen Abstrich…
Hast du also eine Wohnungskatze kann der Vermieter sie nicht verbieten, solange sie niemanden stört und von ihr auch sonst keine Gefahr ausgeht.
In die Klausel fällt übrigens auch z.B. ein chihuahua, der ebenso aufs Katzenklo gehen kann.
Nein, Kleintiere (darunter fallen gerade noch Katzen!) die niemanden stören, darf Dir dein Vermieter nicht verbieten. Das ist gesetzlich festgelegt, auch wenn gerne etwas anderes im Mietvertrag steht.
Klar muss das halt ne pure Wohnungskatze werden, denn sonst ist der tagtägliche Stress mit den Nachbarshunden vorprogrammiert und da kann der Vermieter dann wieder rechtlich reagieren.
Beschädigungen, die die Katze in der Wohnung angerichtet hat, musst Du nach Auszug logischerweise reparieren lassen oder zahlen. Sprich doch einfach ‚mal offen‘ mit Deinem Vermieter. Das sind auch nur Menschen. Und wenn Du die 2 Punkte offenlegst, sagt er bestimmt nicht mehr ‚Nein‘, wenn Du sonst ein leiser, unproblematischer, pünktlicher Mietzahler bist. 😉
Es sollte kein Problem sein, weil in dem Haus auch Hunde gehalten werden dürfen. Das auch, weil die Emissionen von Katzen, keine Tretminen und kein Bellen, in der Regel geinger sind.
Die Katze sollte man sterilisieren/kastrieren lassen. Entsprechendes kann man dann auch als Argument anführen, denn kastrierte Katzen neigen weniger zum Territorialverhalten und weibliche jaulen weniger bzw. gar nicht, wenn diese Paarungswillig sind.
Soweit es eine reine Wohnungskatze ist, ist das natürlich auch vorteilhafter.
Der Vermieter ist in seinem Ermessen, ob er die Erlaubnis erteilt oder nicht, grundsätzlich frei. Ausnahmen: Bei erheblichen Belangen des Mieters oder unter Umständen auch wenn der Vermieter anderen Mietern des Hauses die Tierhaltung bereits erlaubt hat.
Die Erlaubnis des Vermieters gilt im Zweifel nur für das betreffende Tier erteilt, AG Kassel, WuM 1987, S. 144.
Geben die Umstände dazu Anlaß, kann der Vermieter vom Mieter als Vorbedingung zur Erlaubniserteilung den Abschluß oder den Nachweis einer einschlägigen Versicherung verlangen, z.B. einer Wasserschadenversicherung bei Auqarienhaltung.
Grundsätzlich sind hier die Interessen des Vermieters aber höher gewichtet als die des Mieters.
Klauseln, die die Haltung von Tieren generell verbieten, sind unwirksam. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Mieter sich dann sorglos jedes Tier anschaffen kann. Der oben genannte Erlaubnisvorbehalt des Vermieters für Tiere, die keine Kleintiere sind, bleibt erhalten.
Klauseln, die Haustierhaltung verbieten, aber Kleintiere von diesem Verbot ausnehmen, können grundsätzlich zulässig sein, siehe BGH in WuM 1993, S. 109 und andere. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.11.2007 zur Tierhaltung in der Mietwohnung sind an solche Klauseln mittlerweile erhöhte Anforderungen zu stellen. Lesen Sie dazu die vorstehend verlinkte Seite.
Siehe: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierh…http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexiko…
Entsprechend sollte man sich auch eine Privathaftpflichtversicherung zulegen (ca. 3-10 EUR/Monat). In der sind Katzen grundsätzlich mitversichert. Muß man halt die Bedingungen durchlesen.
Katzen dürfen, wenn im Mietvertrag nichts geregelt ist, gehalten werden, erst recht Kleintiere.http://www.pfalzonline.de/mietrecht/tier…
Ausserdem empfiehlt es sich sehr bei solchen Problemen evtl. Mitglied im örtlichen Mieterverein zu werden. Evtl. ist eine Mietrechtsschutz auch mit drin (Evtl. Selbstbeteiligung und Karenzzeit).http://www.mieterbund.de
Wenn im Mietvertrag die Tierhaltung nicht ausdrücklich untersagt ist,hat der Vermieter Pech.
Das kann ja auch nicht sein,schließlich haben andere einen Hund.Evtl hat der Vermieter einfach eine Abneigung gegen Katzen.Also einfach mal im Mietvertrag nachsehen.
Notfalls sich an den Mieterschutzbund wenden.
Wenn es eine (1) ! Katze ist und die in ständiger Wohnungshaltungs gehalten wird, darf er sie nicht verbieten.
Mehrere muss er nciht dulden.
Freigänger muss er ebenfalls nicht dulden.
Würde die Wohnungskatze aber Schäden anrichten, dann dürfte er sie wieder entfernen lassen. Denn eine Weetminderung seiner Immobilie muss kein Vermieter hinnehmen!
Sollte sie als nicht die Rahmen zerkratzen, die Bodenbeläge etc markieren… spricht nichts dagegen, dasss die Katze bleiben darf.
Ob die Katze allerdings das Mietverhältnis wert ist… hat der Vermieter einen erst mal auf dem Kiecker, wird das Leben nicht angenehmer. Meist endet es damit, dass die Mieter entnervt ausziehen (und der Vermieter so doch sein Ziel erreicht hat). ICH würde in solchen Verhältnissen nicht leben wollen…
Gleiches Recht gilt nur bei gleichen Voraussetzungen: eine Katze ist kein Hund, und wenn Hunde erlaubt sind, trifft das für Katzen nicht automatisch auch zu. Wirf einen Blick in den Mietvertrag, da müßte eigentlich drin stehen, unter welchen Voraussetzungen die Haltung von Haustieren erlaubt ist, oder nicht.
Wenn der Mietvertrag keine Regelung enthält, sollte der Vermieter bei Hunden und Katzen in Mehrfamilienhäusern immer um Erlaubnis gefragt werden. Ohne Klausel ist bei Streitfragen nach dem „vertragsmäßigen Gebrauch der Mietsache“ zu fragen. Ist zum Beispiel die Hundehaltung ebenso üblich wie das Aufstellen einer Waschmaschine? Die Antwort der Gerichte fällt zwar höchst unterschiedlich aus, die meisten Gerichte tendieren aber bei Hunden zu einer negativen Beurteilung. Katzen werden in der Regel eher als ’normal‘ angesehen.
Für alle tierischen Bewohner gilt jedoch in jedem Fall: Hinterlassen sie Schäden, wie verschmutzte Teppiche, zerkratzte Bodenbeläge oder angefressene Kabel, müssen Besitzer für die Reparaturen aufkommen.
Bei Hunden darf der Vermieterdie Haltung widerrufen, wenn sich die Tiere zum Beispiel als gefährlich zeigen, mit lautem Gebell die Nachbarn stören oder das Treppenhaus als Toilette benutzen. Wenn der Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen bereits im Haus wohnenden Mietern erlaubt hat, muss er dies auch bei den neu einziehenden Bewohnern zulassen.
Wenn Hund erlaubt sind,kann er Katzen nicht verbieten.
ich hatte in Erinnerung, dass es nun generell erlaubt sein soll, das bestätigt der nachfolgende Stern-Artikel (kompletter Artikel siehe link).
Rede nett(!) mit Deinem Vermieter, zeige Verständnis und kläre ihn auf.
Denn früher stank es oft gar fürchterlich nach Katzenpipi. Mittlerweile gibt es aber geniale Katzenklo’s (kleine Steinchen, die bei Nässe zusammenklumpen, also Nässe binden. Alle 1-2 Tage mit Siebschaufel durchgehen, gleich in einen extra Geruchsbindenden Katzen-Mülleimer, der dazu gehört, fertig. So stinkt wirklich nichts mehr und die cats fühlen sich „pudelwohl“ darin. Meine Nachbarn haben das. Vielleicht im Futterhaus / bei Freßnapf / sonst vorher googlen oder hier nochmal fragen..
______________________________________…http://www.stern.de/wirtschaft/immobilie…
Haustiere in Mietwohnungen:
Bundesgerichtshof urteilt tierlieb
Der Bundesgerichtshof hat nun ein wegweisende Entscheidung gefällt, die die Mieter und ihre Lieblinge stärkt. Schmusetigern wird der Einzug erleichtert – der Vermieter darf die Haltung nicht mehr kategorisch verbieten
14. November 2007, 11:01 Uhr
______________________________________…
zuvor galt:http://www.verbraucher-urteile.de/miet/t…
hier gibt es auch Urteile
Bezüglich der Tierhaltung in einer Mietwohnung gibt es meistens folgende Klauseln im Mietvertrag:
der Mietvertrag verbietet eine Tierhaltung.
Der Mietvertrag sieht eine Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung vor.
Der Mietvertrag erlaubt die Tierhaltung.
Der Mietvertrag enthält keine Regelung bezüglich der Tierhaltung.
Die Tierhaltung ist laut Mietvertrag verboten.
Ein generelles Verbot der Tierhaltung in einer Mietwohnung ist unwirksam. Kleintieren, wie z.B. Hamster, Ziervögel, Zwergkanninchen darf der Mieter immer halten – BGH (AZ: VIII ZR 10/92). Ob auch ein Yorkshire-Terrier zu den Kleintieren zäht ist in der Rechtssprechung umstritten. Ratten sind zwar Kleintiere, können aber Ekelgefühle bei den Nachbarn auslösen und aus diesem Grund verboten werden – LG Essen (AZ: 1 S 497/90).
Steht im Mietvertrag, dass der Mieter keine Hunde oder Katzen halten darf, dann gilt das auch. Das Grundrecht des Mieters auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird nicht verletzt. BVerfG (AZ: 1 BvR 126/80).
Der Mietvertrag sieht eine Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung vor.
Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, so steht diese im Ermessen des Vermieters. Der Vermieter darf hier nicht generell entscheiden, sondern muss in jedem einzelnen Fall eine Entscheidung treffen. Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, ist der in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt. OLG Hamm (AZ: 4 ReMiet 5/80) Der Mieter kann bei derartigen Vertragsklauseln aber davon ausgehen, dass der Vermieter die Zustimmung erteilt, wenn nicht sachliche Gründe vorliegen, die die Verweigerung der Zustimmung rechtfertigen – LG Ulm (AZ: 1 S 286/89-01). Das gilt erst recht, wenn andere Mieter im Hause schon einen Hund oder eine Katze halten. LG Berlin (AZ: 64 S 234/85).
Der Mietvertrag erlaubt die Tierhaltung.
Sie dürfen dann übliche Haustiere wie Hunde, Katzen oder Vögel halten. Aber bei ungewöhnliche Tiere wie zum Beispiel eine Würgeschlange bedarf es der Zustimmung des Vermieters, auch wenn die Tierhaltung generell im Mietvertrag erlaubt ist. Dies wird aber auch unterschiedlich von den einzelnen Gerichten beurteilt, siehe unten unter den Urteilen.
Zu beachten ist auch, dass es zu keiner Überbelegung mit Tieren kommt, bei einer 40 qm Wohnung sah ein Richter des AG München zwei Rehpinscher als „normal“ an. (AZ: 473 C 30536/00). Auch 20 Katzen sind zuviel – wenn der Mieter sich weigert Tiere abzuschaffen ist auch eine fristlose Kündigung rechtens. AG Neustadt a. Rübenberge (AZ: 48 C 435/98).
Der Mietvertrag enthält keine Regelung bezüglich der Tierhaltung.
In diesem Fall gilt, dass solche Kleintiere gehalten werden, von denen weder Störungen noch Schädigungen ausgehen. Die Haltung solcher Kleintiere gehört zum sogenannten „vertragsgemäßen Gebrauch“ der Mietwohnung. „Kleintiere“ sind zum Beispiel Meerschweinchen, Ziervögel, Fische, Zwergkaninchen oder Hamster. Ob jedoch auch Katzen und Hunde zum „vertragsgemäßen Gebrauch“ einer Mietwohnung gehören, wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Zum Teil wird angenommen, dass die Haltung eines Hundes oder einer Katze heute zur allgemeinen Lebensführung und damit zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehören, wenn durch die Tierhaltung keine Belästigungen eintritt. Andere Richter hingegen sind der Ansicht, dass in städtischen Wohngebieten oder im Mehrfamilienhaus Katzen- und Hundehaltung nicht zum normalen Mietgebrauch gehören. Hier sollten Sie Ihren Vermieter fragen, bevor sich sich ein Hund oder eine Katze anschaffen.
Wenn anderen Leuten das Halten von Haustieren erlaubt wurde, dann darf der Vermieter es euch nicht verbieten.
Um die richtigen Argumente auch schriftlich zu bekommen, geht zum Mietersdchutzbund. (In manchen Städten ….verein)
Das ist nicht teuer und die unterstützen euch auch.
Wenn der Mieterschutz sich einmischt, werden auch bissige Vermieter ganz zahm.
Jop, steht im Mietvertrag!
dem kann keiner wiederstehen
Wenn er mit den anderen Mietern abgemacht hat, dass sie Hunde halten dürfen, dann heißt dass nicht automatisch, dass auch deine Freundin Hunde halten darf oder andere Tiere.
Ich bin in meinem Wohnhaus auch die einzige die einen Hund in der Wohnung halten darf, weil ich gebettelt hab und den Hund einfach mit genommen hab zum Mietvertrag unterschreiben… dazu muss man sagen. Mein Pudel ist sooo süß!
Steht im Mietsvertrag – keine Tierhaltung oder nur mit Vereinbarung?
Nein _ dann kann sie die Katze halten
Jetzt geht es um gegenseitige Rücksichtnahme
Es sind schon Hunde im haus- hat sie es gleich den Vermieter Mitgeteilt oder aber andere dem das gesteckt, das jetzt eine katze im Haus ist? Hat sie es gleich selbst Mitgeteilt, hätte er wohl verständnis
Sie soll mal die Besiter der Hunde fragen ob denen das Recht ist
wenn die nichts dagegen haben- kann die katze bleiben
Aber eins ist sicher wenn die den geruch der Katze irgendwann richen- dann geht aber das gebelle im haus los und Ärger ist im Anflug
Wenn die denn noch über sie wohnen und die hunde immer an ihre Tür vorbei müssen- geht das gebelle im Flur los
Da kann es noch so sauber und gepflegt sein auch die Katze
– Katzen richen und der Hund hat eine gute Nase
Also redet mit den anderen Mietern
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