Darf die Hof- und Haustür offen stehen, weil ein Mitmieter ein Geschäft im Haus führt?
15 Oktober 2010
5 Comments
Meine Eltern, beide im Rentenalter, wohnen zur Miete in einem vierstöckigem Mehrfamilienhaus, durch den Tod des Vermieters ist im Moment nicht geklärt, wer überhaupt der Ansprechpartner für folgendes Problem ist:
Durch den Einzug einer Firma im Hinterhaus ist tagsüber (von 09.00 Uhr – 18.00 Uhr) die Hoftür und die Haustür sperrangelweit offen, so daß ein Jeder Ein- und Ausgehen kann wie er möchte.
Die Hoftüre ist offen, um an das Hinterhaus ins Geschäft zu gelangen und die Haustüre weil die Besitzerin des Ladens sich auch noch dort eine Wohnung im Erdgeschoss gemietet hat.
Was ist hier nun mit dem Versicherungsschutz im Falle eines Einbruchs und kann ein Vermieter solche Genehmigungen unter Berücksichtigung der anderen Mieter erteilen?
Wegen des Geschäftes im Hinterhaus ist es durchaus richtig, dass das Hoftor offen gelassen wird. Wegen der Haustür im Vorderhaus liegt es an der Hausordnung (Teil des Mietvertrages) Wie ist hier geregelt wann die Tür geschlossen, und wann sie verschlossen sein muß. Der Versicherungsschutz müsste weiter bestehen, da kein Mieter verantwortlich ist, wenn sein Mitmieter „Sche*“ baut. Hierbei muß aber besonders geachtet werden, dass die Wohnungstür richtig verschlossen ist. Notfalls Zusatzschloß.
Hat das Geschäft im Hinterhaus eine Gewerbe Genehmigung?
Ich kann hier absolut kein Problem erkennen. Ich denke mal, dass deine Eltern eher zu den ängstlichen Menschen gehören und deswegen an die vielen schlimmen Dinge denken die passieren „könnten“!
Mein Tipp: locker bleiben…
Deine Eltern können doch ihre Wohnungstür abschließen, dann wäre es doch (ziemlich) egal, ob die Haustüre offen steht. Ich sehe da kein wirkliches Problem! Probleme mit der Versicherung würde es da vermutlich viel eher geben, wenn die Wohnungstür nicht abgeschlossen wird oder offen steht.
Haustüren dürfen nur offen bleiben wenn alle Miter damit einverstanden sind.
Es ist eine Frage der Versicherung.
Im Winter darf man die Heizkosten nicht vergessen die so eine offene Haustür versursacht!
Geh zum Mieterschutzbund meiner Meinung nach ist es nicht zulässig!
Müssen die Leute eben durch den Hof gehen!
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