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Darf ich katzen halten obwohl es nicht in dehn Mietzvertrag steht ?

15 Oktober 2010 20 Comments

Sind es klein Tiere??

20 Comments »

  • Conny N said:

    Eine Wohnungskatze darf gehalten werden, wenn sie keine Belästigung dastellt und nichts zerstört.
    Beispiel:
    Ein unkastrierter Kater würde das Haus zustinken, nicht zumutbar.
    Ein kastrierter Katze/ eine Katze nutzt nicht den Kratzbaum, sondern die Türzargen, Tapeten, Rahmen… – nicht zumutbar!
    Wenn das Tier Lärm macht oder stinkt, fliegt es! Wenn das Tier Ungeziefer unkontrolliert verteilt, fliegt es! (Das kann man ja durch entsprechende Pflege verhindern)
    Eine ruhige, saubere katze in der Wohnung darf gehalten werden.
    Keine Freigängerkatzen!!!
    Die bedürfen der Zustimmung des Vermieters! Da sie das Treppenhaus benutzen, die Vorgärten „verschönern“… sind die genehmigungspflichtig!

  • Claudia K said:

    Hallo,
    gehe zur Hausverwaltung und kläre es mit den Miet(z)vertrag ab und sage denen das es dir wichtig wäre….
    alles gute
    Claudia

  • kokochen said:

    nein du darfst keine katzen halten spreche mit deinem vermieter und frage ihn ob du katzen halten darfst weil wie ander dir hier schon gesagt haben kann es zur fristlosen kündigung kommen oder du suchst dir eine wohnung wo du tiere halten darfst aber das ist doof wie gesagt frage deinen vermieter
    bei uns im mietvertrag steht auch nicht das wir tierehalten dürfen aber dadurch das wir halt tiere haben haben wir uns vorher erkundigt wie das aussieht mit der tierhaltung

  • Andrea said:

    Mietzvertrag ist gut. HaaaHaaa
    Also, steht da drin, Du darfst keine halten? Oder sind sie nicht extra erwähnt? Also ich hatte nie Ärger, bei meinen letzten 2 Wohnungen wußte der Vermieter von nichts, allerdings hat der auch immer Kilometer weit weg gewohnt. Wenn es reine Wohnungskatzen sind, sollte nichts dagegen sprechen, bei Freigängern würde ich lieber den Vermieter fragen.

  • Tanja said:

    du musst mit deinem vermieter sprechen, denn unerlaubtes halten ist ein kündigungsgrund. wenn du fragst darfst du vielleicht eine halten, aber ich würde es nicht ohne genehmigung tun.

  • Profil said:

    Ich weis nicht ob Wohnugskatzen darunter fallen, es wurde aber gerichtlich entschieden das der Vermieter nicht mehr das Recht hat Kleintierhaltung zu verbieten! Z.B Hamster Vögel!! Terrarium und Aquarium gehen ihm sowieso nichts an, da sollte man nur ne Hausratversicherung haben wenn mal ein Wasserschaden wäre! Mit Katzen bin ich mir nicht mehr sicher kann sein das er da auch nichts sagen darf, weil eine Katze ja keinen gefährdet! Googl mal, es ist vor ca 8 Monate gerichtlich festgelegt!

  • fantasy said:

    Katzen fallen leider nicht unter die Kategorie Kleintier, das sind meist Hamster, Hasen, Mäuse ect.
    Müsstest schon den Vermieter anrufen und Ihn fragen, lass dir am besten alles schrieftlich geben mit unterschrift vom Vermieter. Damit es hinterher nicht heisst das er das garnicht erlaubt hat.
    Viel Glück und viel spaß mit deiner vielleicht zukünftige katze.

  • Carola said:

    Vor ca. einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Tiere, wie z.B. Hund und Katze, in der Mietwohnung gehalten werden dürfen, auch, wenn es nicht im Mietvertrag steht. Allerdings sollte es nicht unbedingt ein aggressiver „Kampfhund“ sein, wenn viele Kleinkinder im Haus wohnen. Aber solange die Tiere brav sind und kein Nachbar sind durch sie direkt belästigt fühlt, dürfen Hunde und Katzen auch ohne Erlaubnis des Vermieters gehalten werden.

  • brummel said:

    Soviel ich weiss, gibt es dazu verschiedene Gerichtsurteile. Am Besten ist es, den Vermieter zu fragen, ob er damit einverstanden ist. Wenn Du in einem Mehrfamilienhaus wohnst wie ich, solltest Du auch den Nachbarn sagen, dass Du eine Katze hast, wie sie aussieht und heisst. Katzen gehen gern mal in andere Wohnungen, wenn die Tür grad offen ist…. in Deinem und der Katze Interesse ist es wichtig, diesbezüglich sowohl gegenüber dem Vermieter als auch den anderen Mietern klare Linie zu haben. Ich hab das so, und habs auch nach Genehmigung durch den Vermieter so im Mietvertrag. Und alle Mitmieter passen mit mir auf meinen Kater auf und melden mir, wenn er bei ihnen ist — damit ich ihn nicht stundenlamg sonstwo suche…. es ist eine Frage der Ehrlichkeit und Toleranz. Der Vermieter hat meines Wissens das Recht, Dir Tierhaltung freilaufender Tiere zu verbieten. Also suche lieber das Gespräch, bevor ein Katzenhasser Dir Deine Katze sonstwas …. alles Gute ! :)

  • Ilse 2 said:

    Wenn im „Mietzvertrag“ steht, daß Katzen verboten sind, darfst du keine halten. Wenn nichts dergleichen drinsteht, darfst du theoretisch eine Katze halten, mußt das dem Vermieter aber sagen. Andere Bewohner dürfen nicht beeinträchtigt werden.
    Die Klausel „Haustiere sind nicht erlaubt“ ist auslegbar: Kleintiere sind danach immer erlaubt, Katzen gehören nach neuerer allgemeiner Ansicht auch dazu.
    Ich würde den Vermieter einfach mal fragen.
    Wenn dein Vermieter Katzenhasser ist und du ein Tier hältst, wird das auf jeden Fall für Ärger und Scherereien sorgen. In dem Fall würde ich ausziehen.

  • jossip1 said:

    Das entscheidet einzig und allein der Vermieter.Er hat das Hausrecht und er hat das
    Sagen.Ohne wenn und aber.

  • wackelza said:

    wenn ich es wäre würde ich eine katze halten
    den wo wohnen die katzen
    „im mitzhaus!“
    jetzt ohne lange zu überlegen, ich würde mir eine katze holen, wenn ich dafür aufkommen würde

  • Anonymous said:

    Katzen fallen nicht unter die sogenannten „kleintiere“. Frag deinen vermieter doch einfach mal , haben deine nachbarn evtl. tiere? katzen oder hunde?
    wenn mehr als 50% deiner nachbarn katzen oder hunde haben darfst du dir auch tiere halten ( Urteil OLG vom 10.6.02)

  • marjan50 said:

    Nur mit rücksprache des Vermieters ansonsten kann er sofort die wohnung kündigen fristlos

  • Jazz'y said:

    normal sind mietzen im miet(z)vertrag mit drin den sie zählen ja zu den haustieren. aber wenn du dir nicht sicher bist frag einfach noch mal deinen vermiet(z)er.
    ps. es sei denn die mietzen sind größer als ich vermutet hab, in dem fall hat der vrmie(t)zer bestimmt was dagegen.

  • Sarah said:

    Soll des mit dem Mietzvertrag ein Witz sein?
    LG Sarah

  • Erdnussl said:

    Falls sich dein Vermieter querstellt , kann du dich immer noch jeden Abend voll laufen lassen.
    Dann hast du zumindest morgens immer einen Kater.

  • Huntress said:

    Also bei mir steht drin das ich ausdrücklich keine halten darf.
    Aber seit dem ich weiß das Nachbarn von mir 3 Katzen haben und die anderen sogar einen Hund, habe ich mir wieder 2 Katzen angeschafft. Er kann nicht manchen im Haus es erlauben und manchen nicht…(So hat es ein Richter entschieden)

  • sweetbab said:

    nein. aber wenn du mit deinem vermieter darüber redest…klappt es bestimmt
    lg sweetbabe_1994 😉

  • sfuhrman said:

    hi,
    wenn es im mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist!
    würde ich mir trotzdem eine schriftliche GENEHMIGUNG vom vermieter holen, damit es keine probleme gibt!!!
    falls es dem nachbarn stört oder sonstiges!!!
    damit du was in der hand hast!!!
    hoffe, etwas geholfen zu haben!!!
    lg

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