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Darf ich mir eine Hauskatze anschaffen wenn im Mietvertrag aber nur was steht von Kleintieren?

15 Oktober 2010 22 Comments

Ich wohne in einem altem Mehrfamilien Haus und möchte mir gerne zwei Katzen halten (reine Wohnungskatzen) darf ich mir welche holen ohne den Vermieter zu fragen. Kann er mir deswegen die Wohnung Kündigen?

22 Comments »

  • Jessi said:

    Du darfst. Gesetzl. darf mein keine Kleintiere verbieten!
    An deiner Stelle würde ich es deinem vermieter nicht sagen. Er wird es ja nicht erfahren.
    Viel Spaß damit.
    Gruß

  • Ilse 2 said:

    Wenn im Mietvertrag garnix steht zur Tierhaltung, ist sie erlaubt. Dann kannst du dir Katzen anschaffen. Den Vermieter solltest du aber unbedingt informieren. Nur pro Forma, kann auch nach der Anschaffung der Tiere sein.
    Wenn im Mietvertrag steht, daß Tierhaltung abgesprochen werden muß, mußt du genau das tun, nämlich mit dem Vermieter verhandeln. Du kannst ihm ja z.B. schriftlich mitteilen, daß du beabsichtigst, 2 Katzen zu halten, und daß du es als Zustimmung werten würdest, wenn er in einer gewissen Frist keine Einwände formuliert (2 Wochen).
    Wenn im Vertrag steht, daß Tierhaltung verboten ist, darfst du nur Kleintiere halten, also Hamster, Fische u.ä. Katzen gehören nicht unbedingt dazu. Das ist regional verschieden. Frag mal den örtlichen Mieterverein, wie das bei euch geregelt ist.
    Etwas anderes ist es, wenn z.B. Nachbarn im Haus schon Hunde oder Katzen haben. Dann kannst du meist davon ausgehen, daß das geduldet wird. Nur dir allein kann der Vermieter dann die Tierhaltung nicht verweigern, es sei denn, jede Wohnung gehört jemand anderem.
    Aber wichtig ist immer, daß du den Vermieter vorher offiziell benachrichtigst. (VORHER!!!)
    Wenn im ganzen Haus nur Tierfeinde wohnen und der Vermieter auch einer ist, geht das in dieser Wohnung eben nicht mit den Katzen. Dann sieh dich nach einer anständigen Wohnung um und warte solange.
    Oder willst du, daß deine Katzen in einer feindseligen Umgebung leben müssen?

  • Mutaflor said:

    Was steht in deinem Mietvertrag genau zur Tierhaltung?
    Selbst wenn im Mietvertrag steht, dass gar keine Tiere gehalten werden dürfen, darfst du immer(!) Kleintiere halten. Das einzige was dir dein Vermieter da verbieten kann sind Ratten. Alle anderen Kleintiere dürfen dir nur untersagt werden, wenn sie durch Geruchs- oder Lärmbelästigung auffallen. Zu Kleintieren zählen Fische, Hamster, Vögel, Meerschweinchen und dergleichen. Katzen zählen nicht (!) unbedingt dazu. Ab der Größe einer Katze kann die Haltung des Tieres durch den Vermieter verboten werden (kommt jetzt drauf an, was genau in deinem Vertrag steht) An deiner Stelle würde ich mir also nicht einfach zwei Katzen anschaffen.
    In deinem Mietvertrag scheint nicht zu stehen, dass das Halten von Katzen erlaubt ist. Es scheint aber auch nicht das Gegenteil drin zu stehen. Frag auf jeden Fall vorher nach. Sicher ist sicher. Das ist ein bisschen Auslegungssache. Dein Vermieter kann dir übrigens nicht gleich kündigen, selbst wenn du dir gegen den Mietvertrag Tiere anschaffen solltest. Aber er kann dich dann vor die Wahl stellen die Tiere abzugeben oder dich nach einer neuen Wohnung umzusehen.
    Wie gesagt: frag nach, bevor das Stress gibt. Vor Gericht haben sogar mal ein paar Leute einen Hund als Kleintier durchbekommen (Begründung: er wäre ja nicht größer als ein Meerschwein – war ein Yorkshire Terrier) Aber so weit muss es ja nicht kommen.
    Wie ist denn dein Vermieter so drauf? Ist er in solchen Sachen eher nett? Uns wurde mal der „neue, leicht abgeänderte“ Mietvertrag vorgelegt mit der Aussage dass wir ihn entweder so akzeptieren und unterschreiben, oder uns nach einer neuen Wohnung umsehen sollen. Also frag auf jeden Fall.

  • Grinseka said:

    Kleintierhaltung (darunter fallen Katzen allerdings nicht) ist immer erlaubt, selbst dann, wenn es im Mietvertrag ausdrücklich verboten wird. Dies wäre dann eine unwirksame Klausel, durch welche unter Umständen der gesamte Mietvertrag ungültig werden könnte.
    „Die Mietvertragsklausel „Tierhaltung verboten“ ist unwirksam. Kleintiere wie z.B. Goldhamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Schildkröten, Aquariumfische, Wellensittiche usw., darf der Mieter immer halten, egal was im Mietvertrag steht. (BGH /Bundesgerichtshof VIII ZR 17/92)“
    Aus eigener Erfahrung weiß ich jedoch, dass seit einiger Zeit (Anfang 2008 oder Ende 2007) ein Gerichtsurteil gilt, nach dem Katzenhaltung ebenfalls nicht vom Vermieter verboten werden kann, selbst wenn der Mietvertrag eine entsprechende Klausel beinhaltet, sofern keine Belästigung für die Nachbarn entsteht (Geruchsbelästigung oder wenn die Katze z.B. auf den Balkon des Nachbarn spaziert, Balkon absichern ist also dann Pflicht). Über diese Tatsache wurde ich bei meinem Wohnungswechsel Anfang 2008 von meiner Wohnungsbaugenossenschaft aufgeklärt, allerdings weiß ich nicht, ob dies nur für Berlin oder aber für alle Bundesländer gilt.
    Sollte in deinem Mietvertrag jedoch nichts über die Haltung von Tieren stehen, so gilt:
    „Keine Vertragsklausel
    Nach der Rechtsprechung gehört die Haltung von Haustieren zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und ist daher ohne Genehmigung zulässig (z. B. LG Düsseldorf, WuM 1993/604)“
    Sofern im Mietvertrag steht, dass du die Einwilligung des Vermieters benötigst, solltest du dir diese einholen. Allerdings darf der Vermieter auch hier nicht willkürlich vorgehen. Zeigen sich alle weiteren Mieter im Haus ausdrücklich einverstanden mit deinen Plänen zur Katzenhaltung, kann der Vermieter es dir eigentlich nicht verbieten (eine entsprechende Klage gab es mal und der wurde auch stattgegeben). Auch kann der Vermieter nicht ohne ausreichende Begründung einem Mieter die Katzenhaltung erlauben, dem anderen nicht.

  • Charlott said:

    Da beisst sich die Katze in den Schwanz. Entweder steht in deinem Mietvertrag Hunde und Katzenhaltung verboten , dann ist klar..geht nicht. Tier ist Tier, entweder komplett verboten, also auch Fische und Vögel etc., aber nur schreiben Kleintiere erlaubt..hm..Katzen sind ja nicht groß, da dürfte deinem Wohnungszuwachs eigentlich nichts im Wege stehen. Um gar nicht erst Missverständnisse aufkommen zu lassen ,und dann noch Stress mit dem Vermieter haben, sag ihm bescheid und frag obs in Ordnung geht.

  • Hope said:

    Es gibt nur eine einzige Antwort auf diese Frage:
    Frag deinen Vermieter, ob er etwas dagegen hat!
    Wenn er der Katzenhaltung zustimmt, lass es dir schriftlich geben!
    Wenn er keine Katzen mag, wird er es verbieten, und dann wird er Mittel und Wege finden (zum Beispiel: In der Wohnung stinkt es und die anderen Mieter beschweren sich)
    Heimlichkeiten oder Lügen bringen gar nichts. Nur mit Ehrlichkeit kommst du hier weiter!

  • Jörg said:

    Generell müsste im Vertrag stehen Tierhaltung nicht gestattet aber selbst das ist nicht rechtens Kleinvögel Hamster und so dürfen auch ohne genehmigung des Vermieters gehalten werden wenn es denn im Rahmen bleibt Bei Katzen wenn sie denn als reine Wohnungskatzen gehalten werden ist es nicht schlecht sich vorher zu erkundigen obs gestattet ist
    P.S sollten allerdings schon andere Tiere im Haus gehalten werden so wäre die Klausel Von wegen Tiere JA oder Nein eh hinfällig hier gilt so weit ich da richtig was mit bekommen habe ein so genanntes Duldungsrecht

  • nerone said:

    Ja, was steht denn genau im Vertrag von wegen Kleintieren?
    Wenn es heisst, es dürften Kleintiere gehalten werden, dann kannst du dir zwei Katzen holen. Katzen SIND Kleintiere.
    Wenn es heisst, Kleintiere seien verboten, ist nichts. Dann dürfte man aber nicht mal ein Meerschweinchen, eine Maus, eine Schildkröte oder einen Hamster halten.
    Wenn der Vermieter keine Haustiere duldet, kann er dir sehr wohl die Wohnung kündigen, weil du dann den Vertrag gebrochen hättest.
    Wie schön, dass es hier wieder mal so viele Besserwisserinnen gibt, die keine Ahnung haben – ausser von Daumen-runter-Verteilen. Wie primitiv.

  • Monika said:

    Ich glaub auch,dass Katzen zu den Kleintieren gehören.es spricht ja eigentlich nichts dagegen,oder?!Kaninchen sind ganz sicher Kleintiere und machen mindestens genauso viel Dreck wie Katzen.Laut sind Katzen auch nicht gerade.Ein Hamster,der ständig nachts in seinem Rad seine Runden drehr ist höchstwahrscheinlich lauter(oh ja ich weiß wovon ich spreche!).sie können schließlich nicht so bellen wie Hunde.Er könnte eigentlich nur etwas dagegen haben,wenn es aus gesundheitlichen gründen nicht geht(sprich Tierhaarallergie).ich glaube,dass wurde doch auch gesetzlich beschlossen,oder?!Frag lieber noch mal nach,schaden kann es ja nicht.

  • Dasein said:

    Ich meine mal gelesen zu haben, dass reine Wohnungskatzen kaum die Nachbarn stören können und es deshalb auch kein Kündigungsgrund sind.
    ABER:
    Ich an deiner Stelle würde generell deine Vermieter fragen… Auch wenn es erlaubt sein sollte, dein Vermieter aber dagegen ist, und er es mitbekommt, gibt es mit Sicherheit Krieg und kommt vielleicht auf komische Ideen… solls ja alles geben

  • Dominika said:

    nein, katzen sind KEINE kleintiere. kleintiere sind tiere die du in käfigen hälst, vögel, nagetiere, schildkröten, fische, usw. um eine katze oder einen hund zu halten, brauchst du die einverständis von deinem vermieter. aber gegen katzen hat selten ein vermieter etwas. gegen hunde schon eher, weil diese laut sind.
    kannst auch mal hier nach infos schauen: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Haust…

  • KleinNan said:

    Ich würde mit dem Vermieter sprechen und ihm,wenn er dem negativ gegenübersteht anbieten,dass wenn die Katzen etwas beschädigen,du dafür aufkommst bzw. die Schäden beseitigst.Was man dann natürlich beidseitig schriftlich festhält.
    Dann sollte der Vermieter nichts mehr dagegen haben!

  • Gizzys Mama said:

    katzen zählen zu kleintieren. du darfst dir also welche anschaffen. sollten sich jedoch deine nachbarn über deine katzen beschweren, kann der vermieter verlangen, dass du sie abschaffst.

  • Schmuseb said:

    Katzen zu halten,bedarf einer Genehmigung des Vermieters.Kleintiere,die im Käfig leben,wie Kaninchen und Meerschweinchen,Vögel und Hamster,kann er nicht verbieten.

  • Katja M said:

    Das bedarf die Einverständnis des Vermieters. Allerdings wenn es schon Parteien in dem Haus gibt, die Katzen halten, kann er es Dir eigentlich nicht verbieten…
    LG

  • Mimi said:

    da die meinungen hier absolut auseinandergehen würde ich mel kurz beim mieterschutzbund anrufen, wenn das einer mit sicherheit weiss, dann die, vllt. auch einfach mal den vermieter ansprechen?

  • ¨ said:

    Schau doch in Wikipedia die Definition von „Kleintier“ an:http://de.wikipedia.org/wiki/Kleintier
    Fazit: auch Katzen sind Kleintiere.

  • H.P.Pell said:

    Keine Tiger und Löwen wenn Du mit dem Vermieter redest wird er schon nichts dagegen haben

  • Kapaun said:

    Bei Katzen und Hunden muss man den Vermieter fragen.
    @ Doppelpunkt: Da kannst du schön sehen, dass man sich besser nicht auf Wikipedia verlässt, wenn es wichtig ist. Im Mietrecht gelten Katzen nicht als Kleintiere, wie du hier hübsch nachlesen kannst:http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierh…
    @ Mimi: Das ist keine Frage von Meinungen, das ist eine einfach zu recherchierende Tatsache. Katzen sind keine Kleintiere. Punkt, aus…

  • winter said:

    katzen sind keine kleintiere
    das ist ein kündigungsgrund

  • Thomas D said:

    Katzen gehen noch als Kleintiere durch.

  • Animalsl said:

    Ich hab auch eine Katze und hab den Vermieter nicht gefragt..außerdem wenn die Katzen keinen stören,warum sollte er dir dann kündigen hat er bei mir auch nicht und meine Katze ist nicht Kastriert aber auch eine Hauskatze und wenn die Rollig ist dann hört man das im ganzen Block!!!!!

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